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Die Bundesregierung bei der Konstituierung des 19. Bundestages. Foto: Bundesregierung/Bergmann

Frage und Antwort: Der Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel (Grüne) stellte die Anfrage, die Bundesregierung antwortete. Was im Tagesgeschäft nichts Besonderes ist, bekommt im Zusammenhang mit der Thematik der Dieselfahrverbote viel Aufmerksamkeit: Ja, die Bundesregierung will jetzt doch aktiv werden. Reagiert sie damit auf die Worte des Richters Andreas Korbmacher vom Bundesverwaltungsgericht, der solch ein Handeln ja mehr oder weniger forderte, wie letzte Woche berichtet wurde? Die Rheinische Post schrieb, dass das Bundesverkehrsministerium über Norbert Barthle (CDU), Staatssekretär, mitgeteilt habe, dass  eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschaffen werden solle. Und das Vorhaben können ganz schnell umgesetzt werden, denn dem Schreiben zufolge könnten die Bestimmungen für örtlich geltende Fahrverbote bereits Eingang in die nächste StVO-Novelle finden. Und diese wird derzeit im Hinblick auf die Schaffung von Parkbevorrechtigungen für das Car-Sharing bearbeitet. Für die mehr oder weniger erwarteten Fahrverbote heißt das, dass die Städte diese dann auch unabhängig vom Vorliegen eines Luftreinhalteplans anordnen könnten. Morgen will das Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten das Urteil fällen. Spätestens dann wird auch die Bundesregierung reagieren. Spätestens dann ist die Frage, ob lokal oder bundesweit einheitliche Regeln um- und Maßstäbe angesetzt werden, beantwortet. Das Bundesumweltministerium besteht zur Zeit darauf, zur Schadstoffreduzierung zuerst Umbauten an älteren Diesel-Motoren auf Hersteller-Kosten durchzusetzen. Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe (DUH), sieht im Vorgehen der Bundesregierung eine Bankrotterklärung. Die DUH klagt bundesweit vor vielen Gerichten auf einen besseren Gesundheitsschutz in den Städten, was am Ende zur Vorlage des Themas am höchsten Verwaltungsgericht in Leipzig führte. “Das ist die Bankrotterklärung der Bundesregierung”, sagte Resch gegenüber der Deutschen Presseagentur. “Man hat jahrelang den Städten eben dieses unmöglich gemacht. Und unmittelbar vor der drohenden Verurteilung kündigt man jetzt panisch an, doch eventuell eine entsprechende Regelung machen zu wollen. Es ist der Versuch, das Gericht zu beeinflussen.”

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