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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung über Diesel-Fahrverbote vertagt. Foto: Meinecke, Montage: omnibus.news

Die Frage, ob Fahrverbote in deutschen Städten zulässig sind oder nicht, sollte gestern vom Bundesverwaltungsericht in Leipzig entschieden werden. Doch die Entscheidung wurde vertagt, nun soll am 27. Februar 2018 ein Urteil fallen. Der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher gab in seinen Ausführungen zu Bedenken, ob die Frage nach Diesel-Fahrverboten nicht auch aus einer anderen, einflussreichen Richtung beantwortet werden müsste. Er spielte damit auf das Europarecht an, es müsste doch dort vorab geklärt werden, ob die Anordnung von Fahrverboten Europarecht berühre und sie auf Vereinbarkeit mit den entsprechenden Gesetzen überprüft werden müssten. Kurz zuvor hatte allerdings ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel erklärt, nicht die Kommission sei für die Regulierung des Verkehrs in Städten zuständig, sondern die Behörden vor Ort. Gut vier Stunden dauerte das so genannte Rechtsgespräch: „Sie haben uns ja einiges mitgegeben zum Beraten – ob wir das heute schaffen, da mache ich ein Fragezeichen hinter“, sagte Korbmacher. Neben formalen juristischen Überlegungen, ob es nach dem geltenden Recht möglich wäre, auch ohne eine bundesweit gültige blaue Plakette in einzelnen Kommunen Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge auszusprechen, ging es auch um die Frage, ob ein solches Verbot kontrollierbar und verhältnismäßig wäre. Es bleibt spannend, auch deshalb, weil sich Vertreter der Parteien vor Gericht wunderten, dass in der Verhandlung „gar keine Anzeichen, in welche Richtung der Senat tendieren könnte, abzusehen“ gewesen seien. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes könnte faktisch Fahrverbote für zulässig erklären. Die Städte müssten es dann umsetzen, es könnte aber noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden würden.

 

 

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