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Wird der EQT Support 93/Berlin am Fuß getragen, gilt er vom 16. Januar bis einschließlich 31. Dezember 2018 als Fahrkarte in allen Fahrzeugen der BVG. Foto: Adidas

Die 500 Adidas-Sneaker im BVG-Sitzmusterdesign (siehe Meldung vom 11. Januar) waren der Medienstar in der letzten Woche. Nicht nur Bus- und BVG-Fans waren im Sneaker-Fieber, Sammler und Jäger standen in langen Schlangen vor den Verkaufsstellen. Einige hatten sogar schon Tage vorher Zelte aufgeschlagen. Die Menschensammlung wurde schließlich immer größer – nicht nur in Kreuzberg, sondern auch in der Adidas-Filiale in Berlin-Mitte. Vom limitierten Sportschuh mit Jahresticket gab es nur 500 Exemplare für je 180 Euro. Kein Schnäppchen, richtig, aber wenn man bedenkt, dass der Jahresfahrschein 761 Euro kostet,  doch ein Angebot, das sich rehnet. Um 11 Uhr ging der Verkauf los, um 14 Uhr waren die Sneaker weg. Kurze Zeit später gab es den BVG-Sneaker im Internet schon für mehrere Tausend Euro. Jetzt bekommen Bus- und BVG-Fans, Sammler und Jäger die bisher keine der begehrten Treter ergattern konnten, eine zweite Chance: Die BVG hat von Adidas zwei sogenannte Belegexemplare bekommen. Sie zählen nicht zu den 500 nummerierten und limitierten Exemplaren. Eine Besonderheit eint sie aber mit ihnen: Auch in den Anschauungsobjekten ist an der Zunge ein „Only-BVG“-Jahresticket eingenäht, das bis zum 31. Dezember 2018 in allen U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und Fähren der BVG als gültiger Fahrschein gilt – allerdings nur, wenn die Schuhe auch tatsächlich an den Füßen getragen werden. „Wir haben uns entschlossen, die Schuhe nicht bei uns in die Vitrine zu stellen, sondern wollen auch diese zwei Paare den Fans zugänglich machen – und damit gleich noch etwas Gutes tun“, sagt Martell Beck, Bereichsleiter Marketing und Vertrieb der BVG. „Die Sneaker werden deshalb auf eBay versteigert. Der Erlös der Versteigerung geht dann in vollem Umfang an die Bahnhofsmission für die Kältehilfe in diesem Winter.“ Die BVG hat ein Herz, keine Frage. So wie auch Adidas: Für die Wartenden vor den Shops gab es Brötchen und Heißgetränke. Und eine Warteliste, denn nur wer eingetragen ist, darf sich aus der Schlange für einen Gang zur Toilette entfernen. In der Nacht war eine sechsstündige Pause gestattet. Harte Regeln auch für die zukünftigen Besitzer: Der Schuh als BVG-Ticket gilt nur, wenn man ihn paarweise trägt, und zwar am Fuß. In der Tasche zählt nicht, betont die BVG. Im Karton auch nicht, schmunzelt ein Sprecher von Adidas. So kommt es vor, dass die Kontrolleure vor den Fahrgästen niederknien. So macht der Slogan der BVG-Kampagne auch wieder Sinn. Knorke, echt Knorke!

Sportschuh als gültiger Fahrschein – das gibt es nur in Berlin. Foto: Adidas

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