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Die Stadt Rom verschärft ab 1.1. 2019 die Zufahrtsregelungen für reisebusse. Grafik: Roma Mobilita, Foto: Schreiber

Nachdem die Stadt Rom im Herbst zusätzlich zu den verschärften Zufahrtsregelungen extreme Änderungen bei den Voraussetzungen zum Erwerb der neuen Einfahrtsgenehmigungen angekündigt hatte, konnte der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) mit Hilfe der IRU und weiteren Schwesterverbänden durch intensives Einwirken auf die Verantwortlichen der Stadt massive Auswirkungen auf die ausländischen Busunternehmen verhindern. Geplant war ein unverhältnismäßiger Aufwand durch die Übersetzung jeglicher einzureichender Dokumente. Zusätzlich wurden Nachweise abverlangt, die schlichtweg nicht existieren. Somit bliebe den ausländischen Unternehmen die Einfahrt in die Stadt verwehrt. Durch einen großen Aufschrei der Branche wurden letztendlich die Voraussetzungen zumindest für den Erwerb von Tages-Einfahrtsgebühren wieder deutlich vereinfacht. Die Zufahrtsregelungen sowie die Einfahrtsgenehmigungen sind ab dem 01.01.2019 wie folgt: Zukünftig wird es die drei ZTL-Buszonen A, B und C geben, wobei Reisebusse in die innerste Zone C (Zentrum) künftig, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr einfahren dürfen. Zeitgleich soll die Zahl der angrenzenden Parkplätze erhöht werden. Die Zufahrtsbeschränkungen gelten in den drei Zonen zu folgenden Zeiten: ZTL A: äußerste Zone (bislang ZTL 1), gültig 24 Stunden, 7 Tage die Woche inkl. Feiertage, ZTL B: engere Zone (bislang ZTL 2), gültig von 5 bis 24 Uhr, täglich und ZTL C: innerste Zone im Zentrum, gültig 24 Stunden, 7 Tage die Woche inkl. Feiertage. Darüber hinaus werden das Parken am Kolosseum und die Zufahrt zum Vatikan neu organisiert. Für die an die Vatikanstadt angrenzenden Gebiete gibt es ein von Montag bis Sonntag geltende Regelung, die die Notwendigkeit spezieller Genehmigungen und / oder Tageskarten vorsieht. Es wird nur eine bestimmte Anzahl an Genehmigungen täglich ausgegeben. Nähere Informationen zu den einzelnen Genehmigungen finden Sie hier. Wem eine Einladung von Seiten der Vatikanstadt (Nachweis bereithalten!) vorliegt, muss sich nicht anmelden und kann ohne Einfahrtgenehmigung (allerdings ohne jeglichen Zwischenstopp!) die ZTL A und ZTL B Zonen durchqueren und in die Vatikanstadt einfahren. Auch rund um das Kolosseum wird es eine von Montag bis Sonntag gültige Regelung geben, die spezielle Genehmigungen und / oder Tageskarten voraussetzt. Es wird auch hier nur eine bestimmte Anzahl an Genehmigungen täglich ausgegeben. Die Mehrheit dieser Genehmigungen ermöglicht den Zugang zum Kolosseum sowie zum Vatikangebiet. Jede Genehmigung ist mit einem Parkplatz und einem oder mehreren Auf- und Abstiegsbereichen für Passagiere im Bereich des Kolosseums verbunden. Die Auf- und Abstiegsbereiche müssen zum Zeitpunkt der Beantragung der Genehmigung gebucht werden. Außerhalb des Kolosseums und des Vatikans gelten diese Genehmigungen als A- und B-Genehmigungen, d.h. sie erlauben kurze (15 Minuten), stündliche und lange Stopps in den zugelassenen Gebieten. Nähere Informationen zu den einzelnen Genehmigungen finden Sie hier. In das Stadtzentrum (ZTL C) dürfen Reisebusse ab 01.01.2019 nur noch mit einer speziellen Sondergenehmigung C fahren. Diese erlaubt die Zufahrt für max. 60 Minuten in folgenden Fällen: Beförderung von Grundschülern bei Schulausflügen (max. 30 Fahrzeuge pro Tag), Beförderung zu Hotels mit mindestens 40 Zimmern (max. 30 Fahrzeuge pro Tag sowie Beförderung von Behinderten mit entsprechenden Fahrzeugen (Sondergenehmigung). Die Genehmigung C kann online (ohne zusätzliche Kosten) beim Kauf einer Tagesgenehmigung B, mindestens 5 Werktage vor Anreise, beantragt werden. Für Busse der Emissionsklasse Euro III mit eingebautem Filter gibt es in 2019 einen Preisaufschlag von 90% und 105% ab 2020. Zeitgleich mit den neuen Einfahrtsbestimmungen wurde auch ein neues Online-Portal eingerichtet. Seit dem 18.12.2018 ist es möglich online über das neue Portal die neuen Einfahrtsgenehmigungen, die ab dem 01.01.2019 gültig sein werden, zu erwerben. Über den folgenden Link gelangen Sie zu dem neuen Portal: https://busturistici2019.romamobilita.it/ Bereits im alten Portal registrierte Unternehmen können sich mit ihren bisherigen Zugangsdaten anmelden. Der Erwerb von Tages-Einfahrtsgenehmigungen vor Ort ist weiterhin an den drei Check Points möglich. Die Jahresabonnements für die Zufahrt in die Zonen A und B werden ersetzt durch Mehrfach-Einfahrtskarten (Carnet di ingressi). Die Anforderungen für den Erwerb dieser werden um ein vielfaches verkompliziert, sodass es für Reise- und Fernbusunternehmen vorerst unmöglich sein wird die Anforderungen zu erfüllen. Gemeinsam mit der IRU und weiteres Schwesterverbänden stehen wir mit den Verantwortlichen in Rom in Kontakt, um auch diese nicht tragbare Hürde für Busunternehmen schnellstmöglich zu beseitigen. Ab Januar 2021 werden die Einfahrtsvoraussetzungen weiter verschärft. EURO III (mit Partikelfiltern) und EURO IV Bussen wird ab diesem Zeitpunkt die Einfahrt in die komplette Innenstadt ebenfalls verwehrt bleiben. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von ROMAMOBILITA und in der bdo-Länderdatenbank.

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