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Wer soll die Maskenpflicht im ÖPNV kontrollieren? Foto: Schreiber, Grafik: Cleanpng, Montage: omnibus.news

Wenn ab Montag die Maskenpflicht in Bus und Bahn gilt, müssen sich die Fahrgäste selbst um “Schutzmasken” kümmern. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen Masken weder verteilen noch verkaufen, so das offizielle Statement der Berliner. Der Grund ist klar: Angesichts der zu erwarteten Fahrgastzuwächse kann das wohl kein Verkehrsbetrieb leisten. “Unsere Mitarbeiter haben natürlich Masken. Wenn ein Kontrolleur kommt, hat der auch eine Maske, das ist klar”, so die BVG-Pressesprecherin Petra Nehlken in der Berliner Morgenpost. Wenn ab Montag im ÖPNV bundesweit das Tragen von “Schutzmasken” Pflicht ist, stellt sich für viele Verkehrsbetriebe in diesem Zusammenhang die Frage, wer das kontrollieren soll? Auch hierzu hat die BVG schon eine Aussage in den Medien kommuniziert: Die Mitarbeiter der BVG jedenfalls nicht. Dazu hätten sie kein Recht, so Petra Nehlken im Rundfunk Berlin-Brandenburg. “Wir sind ein Verkehrsunternehmen, wir sind keine Ordnungsmacht”, betonte Nehlken. In Bussen und U-Bahnen werde es immer wieder Durchsagen geben, sagte BVG-Pressesprecherin dem RBB. So sollen die Fahrgäste auf die “Maskenpflicht” hingewiesen werden. Sie gehe davon aus, dass die Menschen die neue Regelung akzeptieren und umsetzen werden. Grundsätzlich halte die BVG die Maskenpflicht für eine gute und vernünftige Entscheidung. Die Fahrgäste sollten verstehen, um was es geht: um Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme. Vorerst werden aber keine Strafen fällig, sollte die Mundschutz-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr missachtet werden, wie der Regierende Bürgermeister Michael Müller nach einer Senatssitzung am Dienstag öffentlich erklärte. Sein Eindruck sei, dass die Berliner die bislang beschlossenen Regeln beachtet hätten, so Müller. Man werde aber beobachten, ob ein Bußgeld irgendwann nötig werde. Der Berliner Senat vermeidet den Begriff Maskenpflicht in offiziellen Statements, weil es noch nicht genügend medizinische Schutzmasken gibt. Deshalb solle auch ein Schal oder ein Tuch über Mund und Nase genügen, um der “Pflicht” nachzukommen. Und: Menschen mit Handicap, die schwer Luft bekämen, oder auch Kleinstkinder seien von der Regelung in Berlin ausgenommen. (Berliner Morgenpost/BVG/RBB/PM/Schreiber)

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