Seite wählen

Hannover schickt schon drei Elektrobusse auf die Straßen. Foto: Schreiber

Der Bundestag wird eine Stromsteuerermäßigung für eBusse einführen. Derzeit sind komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas in Deutschland steuerlich begünstigt. Diese Begünstigungen bei der Energiesteuer laufen Ende des Jahres 2018 aus. Der Bundestag hatte die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Verlängerung dieser Steuerermäßigungen einschließlich einer validen Gegenfinanzierung vorzulegen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieses Auftrages und sieht eine Anpassung der bisherigen Rechtslage vor. Des Weiteren müssen zwingende Vorgaben des Rechts der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Dies betrifft nicht nur Rechtssetzungsakte der Union aus der letzten Reform des Beihilferechts, sondern auch Beihilfeentscheidungen der Europäischen Kommission und die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz. Schließlich fordern die Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität eine Reaktion des Gesetzgebers. Die technologischen Fortschritte in der Automobilindustrie machen es erforderlich, technische Entwicklungen im Stromsteuergesetz angemessen zu berücksichtigen. Mit Blick auf die Energiebesteuerung hat der federführende Finanzausschuss des Bundestags am 31. Mai 2017 das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes abschließend beraten. Er empfiehlt insbesondere Entlastungsmöglichkeiten für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge, die im Öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Für eBusse wird künftig die ermäßigte Stromsteuer von 11,42 € pro Megawattstunde gelten – eine Minderung von 9,08 € pro Megawattstunde. Damit kommt die Politik einer der Kernforderungen des bdo zur Förderung elektrischer Antriebe im ÖPNV nach, die Stromsteuer-Privilegien für Oberleitungsbusse und Eisenbahnen auch auf Elektro- und Plug-In-Busse auszuweiten. Jetzt gilt es, die politische Arbeit fortzusetzen, um auch eine EEG-Umlageermäßigung für eBusse zu erreichen. Des Weiteren werden durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Erdgas (CNG) und Autogas (LNG) auch über das Jahr 2018 hinaus ener-giesteuerlich begünstigt. Das Bundestagsplenum wird die vom Finanzausschuss empfohlenen Gesetzesänderungen am 01. Juni beraten und beschließen. Die Änderungen werden nach der Bewilligung durch die EU-Kommission in Kraft treten, jedoch frühestens am 01. Januar 2018. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) begrüßt die Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes. Mit der Neuerung sind Entlastungsmöglichkeiten für all jene Elektro- und Plug-In-Hybridbusse verbunden, die im Öffentlichen Personennahverkehr zum Einsatz kommen. Diese Umstellung folgt inhaltlich den bisherigen Vorschlägen des bdo und bringt eine Gleichstellung von Elektro- und Hybridbussen mit dem Schienenverkehr sowie mit Oberleitungsbussen. „Mit dieser Gesetzesänderung wird ein guter und auch notwendiger Schritt für die Förderung der Elektromobilität im Öffentlichen Personennahverkehr vollzogen“, sagte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo, zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. „Die bislang höhere Steuerbelastung für Busse mit Elektro- und Hybridantrieb im Vergleich zum Schienenverkehr war unfair und unzeitgemäß. Wir freuen uns daher, dass unsere gleichlautenden Vorschläge hier Gehör fanden“, so Christiane Leonard weiter. „Wir appellieren nun, die ebenfalls notwendige EEG-Umlageermäßigung für eBusse folgen zu lassen.“

 

Teilen auf: