Jetzt ist es amtlich: Die hannoverschen Verkehrsbetrieben Üstra dürfen Fahrgäste auch zukünftig mit Kameras aufgezeichnen. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Das Gericht hat damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover im Ergebnis bestätigt. Barbara Thiel, die Datenschutzbeauftragte des Landes, hatte die Rund-um-die-Uhr-Aufzeichnung in den Fahrzeugen der Üstra unterbinden wollen, scheiterte nun aber endgültig mit ihrem Anliegen vor Gericht. Die Videoüberwachung diene dem Nahverkehrsunternehmen Üstra dazu, Straftaten in Bussen und Bahnen zu verfolgen und zu verhindern, teilte das Gericht mit. Die Datenschutzbeauftragte wollte die Aufzeichnung wegen eines fehlenden Nachweises der Wirksamkeit unterbinden lassen. Sie hatte von den hannoverschen Verkehrsbetrieben Üstra ein abgestuftes Überwachungskonzept verlangt, das anhand einer konkreten Gefahrenprognose belegt, wann und auf welchen Linien verstärkt Straftaten zu befürchten sind. Gegen das Verbot hat sich die Üstra vor dem Verwaltungsgericht Hannover erfolgreich gewehrt. Das Gericht bestätigte aber den Anspruch der Datenschutzbeauftragten: Das Datenschutzgesetz sei in diesem Fall anwendbar gewesen, hieß es in der Bergündung. Allerdings überwögen die Interessen der Üstra in diesem Fall die der aufgezeichneten Fahrgäste. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht sei nicht zugelassen.
Videoüberwachung
19. September 2017