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Karl Hülsmann, Präsident Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V. Foto: BDO

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßte die letzte Woche von Bundesregierung verkündeten nachbesserungen bei den Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen. Der Verband begrüßt ausdrücklich die Verlängerung der Laufzeit, die für die Busbranche dringend notwendig ist. Auch die inhaltliche Ausweitung sowie die Vereinfachung in Hinblick auf den Zugang sind gute Veränderungen. „In dem heute von der Bundesregierung vorgestellten Paket sind viele wesentliche Forderungen des bdo erfüllt worden. Es werden mehr Unternehmen Zugang erhalten. Für eine längere Zeit. Und mit höheren Fördersummen. Wir sehen in den Maßnahmen daher ein wichtiges Zeichen der Bundesregierung, dass sie die Rettung mittelständischer Unternehmen weiter mit großer Energie vorantreiben will. Dies ist auch dringend notwendig, da sich die Folgen der Corona-Krise noch sehr lange und sehr stark auf unserer Branche auswirken werden. Mit den verbesserten Rettungsmaßnahmen schützt die Bundesregierung eine gesunde Branche, viele Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft in ganz Deutschland und vor allem auch das klimafreundlichste Verkehrsmittel.“ Bekanntgegeben wurden in einer gemeinsamen Pressemitteilung mehrerer Bundesministerien unter anderem folgende Neuerungen bei den Überbrückungshilfen:

„Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.

Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet

  • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
  • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
  • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).

Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.“ Der bdo und seine Landesverbände werden die Mitgliedsunternehmen zeitnah zu den Antragsmöglichkeiten und Bedingungen informieren. (BDO/PM/Schreiber)

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