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Der EU-Rat hat strengere CO2-Flottengrenzwerte für Busse erlassen. Die von den Herstellern angebotenen Stadtbusse müssen ab 2030 zu 90 % und ab 2035 zu 100 % emissionsfrei sein. Die Emissionen der Reisebusse müssen bis im Jahr 2040 schrittweise um bis zu 90 % gegenüber dem Referenzjahr 2019 reduziert werden. Foto: Schreiber, RatderEuropäischenUnion; Montage: omnibus.news

Der Rat der Europäischen Union hat am 13. Mai 2024 die Verordnung über CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge förmlich angenommen und damit die geltenden EU-Vorschriften geändert und verschärft.

Der EU-Rat hat strengere CO2-Flottengrenzwerte für Busse erlassen. Die von den Herstellern angebotenen Stadtbusse müssen ab 2030 zu 90 % und ab 2035 zu 100 % emissionsfrei sein. Die Emissionen der Reisebusse müssen bis im Jahr 2040 schrittweise um bis zu 90 % gegenüber dem Referenzjahr 2019 reduziert werden.

Dank der aktualisierten Vorschriften werden die CO₂-Emissionen des Straßenverkehrs weiter reduziert werden und neue Zielvorgaben für 2030, 2035 und 2040 festgelegt. Robustere CO₂-Emissionsnormen werden dazu beitragen, den Anteil emissionsfreier Fahrzeuge an der EU-weiten Flotte schwerer Nutzfahrzeuge zu erhöhen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Innovation in dem Sektor und seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und verbessert werden.

Mit den überarbeiteten Vorschriften wird der Anwendungsbereich der geltenden Verordnung ausgeweitet, sodass für nahezu alle neuen schweren Nutzfahrzeuge mit zertifizierten CO₂-Emissionen – darunter auch kleinere Lastkraftwagen, Stadtbusse, Reisebusse und Anhänger – Emissionsreduktionszielvorgaben gelten.

Mit den neuen Vorschriften wird die bestehende Zielvorgabe für 2025 beibehalten, nach der die Emissionen für schwere Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 16 t derzeit um 15 % gesenkt werden sollen.

Im Einklang mit den Klimazielen der EU für 2030 und darüber hinaus werden in der Verordnung folgende neue Zielvorgaben festgelegt:

  • 45 % Emissionsreduktion ab 2030 (angehoben von 30 %)
  • 65 % Emissionsreduktion ab 2035
  • 90 % Emissionsreduktion ab 2040

Diese Zielvorgaben gelten ab 2035 für mittelschwere Lastkraftwagen, schwere Lastkraftwagen über 7,5 t und Reisebusse sowie für entsprechende Arbeitsfahrzeuge.

Mit den neuen Vorschriften wird die Zielvorgabe einer 100%‑igen Emissionsfreiheit für neue Stadtbusse bis 2035 eingeführt, mit einem Zwischenziel von 90 % für diese Fahrzeugkategorie bis 2030. Überlandbusse sind hiervon ausgenommen, da sie für die Zwecke der Messung der Emissionsminderung als Reisebusse gelten.

Die Verordnung wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Wirksamkeit und die Auswirkungen der geänderten Verordnung werden 2027 von der Kommission überprüft. Unter anderem wird die Kommission auch die Möglichkeit prüfen müssen, eine gemeinsame Methode zu entwickeln, gemäß der die CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus von neuen schweren Nutzfahrzeugen bewertet und gemeldet werden können.

Auf den Schwerlastsektor entfallen mehr als 25 % der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs in der EU. Im Jahr 2019 wurden erstmals CO₂-Emissionsnormen für bestimmte schwere Nutzfahrzeuge – mit Zielvorgaben für die Jahre 2025 bis 2029 und für die Zeit ab 2030 – festgelegt, wobei eine 2022 durchzuführende Überprüfung der Verordnung vorgesehen wurde.

Die Kommission hat am 14. Februar 2023 einen Vorschlag zur Überarbeitung der CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge vorgelegt. Diese Überarbeitung ist Bestandteil des Gesetzgebungspakets „Fit für 55“. Die aktualisierten Vorschriften tragen zu dem Ziel der EU bei, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. (RatderEuropäischenUnion/PM/Sr)

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