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Peter Sandin von Linkker zeigt die Glocke, die eigens auf Wunsch des Kunden verbaut wurde. Foto: Schreiber

In Helsinki klingelt der Elektrobus – analog zur Straßenbahn. Foto: Schreiber

Aufpassen: Einst verriet das Motorengeräusch dem Fußgänger, dass da ein Linienbus oder ein Pkw in unmittelbarer Nähe (vorbei-)fährt. Mit Blick auf die nahende Elektromobilität muss man umdenken: Wenn man ein heutzutage ein Geräusch hört, was einen an das des Raumschiffes Enterprise erinnert, dann könnte das der Linienbus der Zukuft sein! Vom so genannten Umfeldschutz spricht die eine oder andere Versicherungsgesellschaft und mahnt, dass mit steigender Zahl an Elektrofahrzeugen auch die Unfallgefahr und -häufigkeit steigen werde. Man höre die Fahrzeuge ja fast gar nicht mehr, nur noch deren Reifengeräusche. Hersteller und Politker sowie Verkehrsverbände sind sich einig: Vor allem für die Fahrten in verkehrsberuhigten Zonen soll es künftig ein Geräusch geben. Ein künstliches Geräusch, das über die eigens eingebauten Außenlautsprecher abgespielt werden wird. Sie steigen auf eine alt bekannte Forderung ein: Blindenverbände in den USA waren es, die 2008 ein Gesetz forderten, um leise Elektrofahrzeuge hörbar zu machen. Mittlerweile ist bzw. wird es in vielen Ländern ein Gesetz. In Europa müssen ab 2019 alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit Elektroantrieb einen Umfeldschutz haben. In der Fachsprache heißt das: Es muss ein AVAS eingebaut sein, ein Acoustic Vehicle Alerting System oder in deutscher Sprache: ein Warngeräuschgenerator. Dieses Klangmodul mit Außenlautsprecher sitzt nicht irgendwo, sondern vorn, neben der Hupe… AVAS soll die Wahrnehmbarkeit von Elektrofahrzeugen gewährleisten, ohne sie künstlich laut zu machen. In Europa hören wir das Geräusch bei Fahrten bis zu 20 km/h, in den USA bis 30 km/h. Danach soll es optional sein. Wenn das nicht sicher genug ist, der kann dann zusätzlich wohl doch das Geräusch einer schrillen Klingel einsetzen… Richtig schön anzuhören ist das nicht. Auch die gesetzliche Vorgabe wird bei allem Komponisten zum Schütteln des Kopfes führen: AVAS muss aus mindestens zwei Terzbändern bestehen. Eines davon muss unterhalb von 1.600 Hertz liegen, denn nur so könne man die Zielgruppe der älteren Mitbürger erreichen. Deren Hörleistung nimmt mit zunehmendem Alter bekanntlich ab und ein Geräusch in diesem Frequenzbereich kommt aber immer noch an. Viele Hersteller tüfteln schon an einem markenspezifischen Sound, wie hinter vorgehaltener Hand berichtet wird. Im Sommer wird die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen UNECE bekannt geben, ob Elektrofahrzeuge auch beim Rückwärtsfahren ein Geräusch abspielen müssen. Klingt spannend…

 

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