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Der BDO ist aktiv und macht auf die Unterschiede des Reisebus- und Kraftfahrer deutlich. Foto: BDO

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunter (BDO) hat in den letzten Wochen und Monaten mehrfach informiert: im Rahmen des Mobility Package stehen die EU-Sozialvorschriften auf dem Prüfstand. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Flexibilisierung vorgelegt und es bietet sich die Chance, auf Brüsseler Ebene für Erleichterungen zu werben, die für die Bustouristik dringend benötigt werden. Diese Chance nutzt der BDO gegenwärtig sehr intensiv. Gemeinsam mit der IRU und mehreren Schwesterverbänden aus anderen europäischen Mitgliedstaaten sind Verbandsmitglieder nahezu jede Woche mit den Europa-Parlamentariern im Gespräch. Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments (TRAN) hat sich Ende Januar mit den Änderungsvorschlägen zur VO 561/2006 und dem zugehörigen sog. van de Camp-Bericht befasst und gegenwärtig läuft die Frist, um Änderungsanträge zum Verordnungsvorschlag einzubringen. Am 15. Mai 2018 erfolgt dann die Abstimmung im TRAN. Der BDO hat alle Mitglieder des TRAN, aber auch des mitberatenden EMPL (Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten) mit einem Schreiben über die BDO-Position informiert. Zudem hat der BDO inzwischen mit vielen deutschsprachigen TRAN- und EMPL-Mitgliedern und natürlich dem zuständigen Berichterstatter Wim van de Camp persönlich gesprochen und die Unterschiede zwischen der Tätigkeit des Reisebusfahrers zu der des Kraftfahrers im Güterverkehr erläutert. Dabei ist der Verband auf großes Verständnis gestoßen. Es gilt nun, hier „am Ball“ zu bleiben und alles zu versuchen, damit sich dieses Verständnis auch in den entsprechenden gesetzlichen Änderungen niederschlägt. Nicht nur beim Thema Lenk- und Ruhezeiten, auch beim Thema Entsendung zeigt sich, dass viele EU-Verordnungen und Richtlinien für den Güterverkehr gemacht werden, die „kleinere Schwester“ Busverkehr dabei aber oft – vermutlich unbewusst – gar nicht mitberücksichtigt wird. Dadurch ergeben sich immer wieder Situationen, in denen der Bus für Missstände des Güterverkehrs mitbestraft wird – z. B. beim Thema Verbringung der Wochenruhezeit in den Fahrerkabinen, bei der Entsendung oder bei der Eurovignetten-Richtlinie. Um die Unterschiede zwischen den Verkehrsträgern Bus und Lkw deutlich aufzuzeigen, hat der BDO die Kampagne „Wir wollen die Trennung“ konzipiert. In einem ersten Schritt wurde eine Broschüre erstellt, die auf das Erfordernis eigenständiger Sozialvorschriften für den Reisebusverkehr hinweist und konkrete Verbesserungsvorschläge im Sinne von Fahrgästen sowie Fahrern und Unternehmern beinhaltet. Diese Broschüre nutzt der BDO derzeit intensiv bei der Arbeit in Brüssel, Straßburg und im Deutschen Bundestag.

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