Der GVN schlägt Alarm: Auch in der letzten Woche riss die scharfe Kritik am ÖPNV in den Landkreisen Osterholz, Verden und Nienburg nicht ab. Die „Norddeutsche“ berichtete unter dem Titel „Totalausfall im Schülerverkehr“ über massive Kritik an den dort vom Zweckverband Bremen-Niedersachsen (ZVBN) geplanten und initiierten Busverkehren. Verbesserungen sind absolute Fehlanzeige. „Die maßgebliche Schuld und Verantwortung an der Misere tragen der Aufgabenträgerverband ZVBN und die betroffenen Landkreise. Die gesamte Planung der Verkehre in Osterholz und in Verden oblag dem ZVBN und nicht den Ausschreibungsgewinnern“, sagt Michael Kaiser, Landesgeschäftsführer der Fachvereinigung Omnibus und Touristik im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e. V. Mittlerweile haben sich der Landrat des einen betroffenen Landkreises Osterholz, Bernd Lütjen, der auch Vorsitzender der ZVBN-Verbandsversammlung ist und sein ZVBN-Geschäftsführer Christof Herr zu Wort gemeldet. Man wirft dem GVN, vor den Eindruck zu erwecken, dass ZVBN und Landkreis gegen geltendes Recht verstoßen haben. Das entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Wir haben den Systemwechsel, weg von Unternehmern geplanten und organisierten Verkehren hin zum europaweiten Ausschreibungswettbewerb, um den billigsten Buskilometer angeprangert. Daran wird sich auch sicher in Zukunft nichts ändern. Weiter führt Herr vom ZVBN aus, dass man das Instrument der Allgemeinen Vorschrift einfach nicht nutzt, da seine Behörde lieber konkrete Vorgaben zur Fahrplan-Gestaltung macht. Wozu das geführt hat, kann man täglich im ÖPNV in den Kreisen Osterholz und Verden an Fakten feststellen. Und das sind keine Einzelfälle. In den letzten Jahren hat der ZVBN mit seinen vielen Ausschreibungen Schiffbruch erlitten. Immer hat die Behörde ZVBN und nicht ein Verkehrsunternehmen geplant und somit den Totalschaden verursacht. Theorie trifft auf Praxis. Das bestehende Personenbeförderungsrecht regelt den Zugang zum ÖPNV über den Genehmigungswettbewerb. Den Zuschlag erhält das Unternehmen mit dem besten Angebot für die Fahrgäste. Dagegen ist die Forderung nach Ausschreibungswettbewerb im ÖPNV eine Reduzierung der unternehmerischen Verantwortung auf das Busfahren, denn die wirtschaftliche und verkehrliche Verantwortung geht dabei auf die Behörde ZVBN über. Das Risiko sinkender Fahrgeldeinnahmen und falscher Fahrpläne dabei trägt die Behörde und nicht der Busunternehmer. Im Übrigen lassen sich Qualität und Ausstattung der Fahrzeuge oder Fahrgastinformationen und viele weitere ÖPNV-Komponenten leicht und rechtssicher durch Vorgaben im Nahverkehrsplan gestalten, dazu bedarf es keines Wettbewerbs um den billigsten Buskilometer, sondern eigenwirtschaftliche Verkehre oder Vergaben an klein- und mittelständische Unternehmen, die einen preiswerten und funktionierenden Verkehr sichern. Um den Totalschaden in den Landkreisen Osterholz und Verden wieder zu richten, bedarf es jetzt größter Anstrengungen, die aber möglich sind. Jetzt ist die Verbandsversammlung des ZVBN gefordert, um neue Wege einzuschlagen. Unbedingt sollte auch die Rolle der langjährig für den ZVBN tätigen juristischen Berater neu überdacht werden. „Die nächsten Genehmigungsverfahren in den Landkreisen Diepholz, Oldenburg, Wesermarsch, alle ZVBN-Gebiet sowie im Landkreis Nienburg stehen vor der Tür. Soll das Chaos im Busverkehr dann so weitergehen? Oder werden sich die Landkreise ihrer Verantwortung im ÖPNV wieder bewusst“, fragt Kaiser.
Totalschaden im ÖPNV
13. September 2017