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Seit 2000 steigt die Zahl der Diesel-Fahrzeuge deutlich an. Grafik: Umweltbundesamt

Am kommenden Donnerstag, 22. Februar, ist der Tag der Wahrheit. Zumindest für Besitzer von Diesel-Fahrzeugen, die in Düsseldorf und Stuttgart ein solches angemeldet haben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird ein wegweisendes Urteil fällen: Wird es zukünftig Diesel-Fahrverbote in Städten geben? Keine Frage, der Pkw steht im Fokus, nicht der Bus. Ein Blick auf die Grafik des Umweltbundesamtes mit dem Anteil der einzelenen Verkehrsteilnehmer zeigt, dass es nicht der Bus ist, denn dessen Anteil ist seit Jahren stabil. In vielen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte nicht mehr eingehalten, weil die Anzahl der Diesel-Pkw stark angestiegen ist. Der Verkehrsbereich trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur NO X -Belastung bei. Daran wiederum sind Diesel-Pkw zu 72,5 Prozent beteiligt – Diesel-Fahrzeuge sind die Hauptquelle für Stickoxide in den Städten. Nach aktuellen Zahlen des Umweltbundesamts sank die Belastung jetzt etwas, doch in knapp 70 Städten werden immer noch die Grenzwerte überschritten. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun darüber verhandeln und vielleicht am Donnerstag auch schon ein Urteil fällen, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in eben den besonders belasteten deutschen Städten ein rechtlich zulässiges Mittel ist. Wenn dem so ist, dann müssten zunächst Düsseldorf und Stuttgart so genannte Luftreinehaltepläne verschärfen, was nach Meining von Experten zum Ausschluss von Diesel-Pkw führen dürfte. Kläger istdie Deutsche Umwelthilfe (DUH), die immer weider darauf aufmerksam macht, dass es eben diese NO X-Gase wären, die in höherer Konzentration giftig sind. Sie können Atemwege und Augen reizen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenprobleme auslösen. Das Urteil dürfte mit Blick auf die anderen Städte aber auch eine deutschlandweite Signalwirkung haben. Sind Diesel-Fahrverbote rechtlich zulässig, dann sind alle die Städte in der Pflicht, in denen die Grenzwerte überschritten werden. Auch sie müssten dann Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge als in ihren Luftreinhalteplan aufnehmen. Und in diesem Zusammenhang rückt die „blaue Plakette“ wieder in den Mittelpunkt: So wären Unterscheidungen möglich, denn die Plakette würde moderne Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 von Fahrverboten ausnehmen. Die Bundesregierung lehnt aber eine “blaue Plakette” bisher ab. Doch zurück zum Bus, der ja auch einen Dieselmotor hat: Vor dem Hintergrund einer Studie zum Thema Dieselkraftstoff weist der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) darauf hin, dass konventionelle Dieselbusse weiterhin fester Bestandteil der Problemlösung in Sachen Schadstoffausstoß sind. Ein moderner Diesel-PKW stoße demnach deutlich mehr Stichoxide aus als ein Bus. „Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein Bus bis zu 30 Autos auf der Straße ersetzt. Damit ist klar, dass der Bus entscheidender Faktor für mehr Luftreinheit in den Städten ist“, sagte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes.

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