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Mercedes-Benz Citaro NGT

Der Mercedes-Benz Citaro NGT gibt auch mit Blick auf die Produktionszahlen richtig Gas… Foto: Daimler

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Steuererleichterung für Erdgas als Kraftstoff (CNG) bis zum Jahr 2026 beschlossen. Die Steuerermäßigung soll einen Marktimpuls für den klimaschonenden Kraftstoff anstoßen. Die Fortschreibung der bisherigen Steuererleichterung war bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden, wurde aber erst jetzt beschlossen. Zukunft Erdgas hat sich nachhaltig für eine Fortschreibung der Steuerermäßigung bis 2026 eingesetzt. „Die Verlängerung war überfällig, zuletzt brachte die Verunsicherung schon einen Marktrückgang“, kommentiert Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Erdgas. „Das Verkehrsministerium schafft jetzt aber eine stabile Planungssicherheit bis 2026 und damit gute Voraussetzungen für die Entwicklung des alternativen Kraftstoffs. Hersteller, Kunden und Tankstellenbetreiber bekommen jetzt Klarheit.“ Die Steuerermäßigung wird bis 2024 im gleichen Umfang wie bisher fortgesetzt. Für die folgenden Jahre findet eine Degression statt. Erdgas als Kraftstoff ist ein wichtiger Baustein für die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. So stoßen Erdgasfahrzeuge etwa ein Viertel weniger CO2 als vergleichbare Dieselfahrzeuge aus. Gegenüber Benzinern wird sogar ein Drittel eingespart. Aber nicht nur für das Klima bietet der Kraftstoff Vorteile. Gerade bei den aktuell stark diskutierten Emissionen von Stickoxiden (NOx) und Feinstaub können Erdgasfahrzeuge punkten. Anders als Dieselfahrzeuge und Benziner stoßen CNG-Fahrzeuge fast keinen Feinstaub oder Stickoxide aus. Sie bieten damit eine praktikable und marktreife Lösung für besonders betroffene Gebiete wie Innenstädte. „Erdgas als Kraftstoff emittiert deutlich weniger CO2 als Benzin, auch mit Blick auf Stickoxide und Feinstaub ist Erdgas umweltfreundlich. Durch die Steuerermäßigung ist Erdgas nicht nur sauber, sondern auch günstig. Das macht es zu einer echten Alternative zu Benzin und Diesel“, fasst Kehler die Umweltvorteile von Erdgas zusammen. Ein weitere Vorteil, der ausschlaggebend für die Fortschreibung der Steuerermäßigung war, ist das Potenzial, CNG zu 100 Prozent regenerativ zu erzeugen. Sowohl durch die Nutzung von Biomethan als auch durch die Nutzung der Power-to-Gas-Technologie, die aus überschüssigem Ökostrom synthetisches Erdgas erzeugt, kann vollständig CO2-neutrales Erdgas erzeugt werden. Bereits heute hat CNG bundesweit im Schnitt einen 20-prozentigen Biomethan-Anteil und trägt so zur Entlastung des Klimas bei.

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