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Die Bundesregierung erhöht die Mittel für Förderprogramme zur Verbesserung der Luftqualität. Grafik: Bundesregierung

Die Bundesregierung und die beteiligten Bundesländer und Kommunen haben sich am 28. November 2017 auf Eckpunkte eines “Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020” zur Verbesserung der Luftqualität in Städten verständigt. Das Sofortprogramm umfasst die Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs, die Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen, die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, die Elektrifizierung von Taxis, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeugen, die Elektrifizierung von Busflotten im ÖPNV sowie die Förderung der Ladeinfrastruktur für die beschafften Elektrofahrzeuge. Der Kauf von neuen Euro VI-Dieselbussen zur Flottenerneuerung wird nicht gefördert. Für die einzelnen Maßnahmen des neuen Sofortprogramms wird so weit wie möglich auf bestehende Förderprogramme zurückgegriffen. Sie erhalten im Rahmen des neuen Sofortprogramms ein größeres Finanzvolumen und werden aufgestockt, wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) mitteilt. Wo erforderlich, legt der Bund neue Förderprogramme auf. Für die Busbranche relevant sind die Maßnahmen zur Nachrüstung von Diesel-Bussen sowie die Elektrifizierung der Fuhrparks. Allerdings ist hier noch weitgehend unklar, wie Unternehmen entsprechende Förderanträge stellen können. Für die Nachrüstung stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm fördert die Nachrüstung von Dieselbussen im öffentlichen Personennahverkehr mit Systemen zur Abgasnachbehandlung. In Frage kommen zum Beispiel SCR-Katalysatoren. Dass die Fahrzeuge wirksam und nach Vorschrift nachgerüstet sind, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes nachweisen. Die notwendigen technischen Spezifikationen werden erst noch erarbeitet, so dass eine Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt voraussichtlich ab Januar 2018 möglich sein wird. Ein Förderprogramm des BMVI ist in Vorbereitung. Für die Elektrifizierung werden 350 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hier sind zwei Förderrichtlinien von Interesse. Zum einen wird eine BMVI-Förderung fortgeschrieben die den Schwerpunkt auf kommunale Flotten legt. Fahrzeuge der gewerblichen Wirtschaft sind dabei nur förderfähig wenn die Maßnahme Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzepts ist. Eine neue Förderrichtlinie des Umweltministeriums, welche eine Förderquote von 80 Prozent der Investitionsmehrkosten vorsieht, wird derzeit von durch die Europäische Kommission geprüft. Man geht davon aus, dass sie Anfang 2018 in Kraft treten kann. Wesentliche Informationen zu einer möglichen Förderung bei der Umrüstung von Bussen und einer Elektrifizierung der im ÖPNV genutzten Busse liegen damit derzeit nicht vor. Wir werden Sie natürlich über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten und darüber informieren, in welchen Fällen eine Förderung aus dem “Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020” möglich ist.

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