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WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber und Christiane Leonhard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer e.V.. Fotos: WBO,BDO; Montage: omnibus.news

Die Bundesregierung hat das KfW-Schnellprogramm zum Schutz des Mittelstandes angepasst. Das begrüßt Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO). Der Verband hatte dies seit Beginn der Corona-Krise gefordert. Wie der BDO mitteilt, umfassen die von der Bundesregierung am 6. April angekündigten KfW-Schnellkredite für den Mittelstand folgende Maßnahmen: Der KfW-Schnellkredit 2020 soll allen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als zehn offenstehen, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind. Und: Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Als Kreditvolumen pro Unternehmen gibt die Bundesregierung vor, dass dieses bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019 betragen könne. Das Kreditvolumen sei maximal auf 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 auf maximal 500.000 Euro beschränkt. KfW stellt den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei. Die Hausbank garantiert im Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung. Der KfW-Schnellkredit soll eine höhere Zinsmarge als die Kredite des KfW-Sonderprogramms 2020 haben, nämlich 3 Prozent p.a., bei einem angenommenen Bankeneinstand von 0 Prozent gehe damit ein Endkreditnehmerzinssatz von einheitlich 3 Prozent p.a. per heute einher (der Zinssatz könne sich entsprechend der Kapitalmarktentwicklung verändern). Eine Kreditbewilligung erfolge ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW, so die Vorgabe. Hierdurch könne ein Kredit nun schnell bewilligt werden, wie die Bundesregierung in diesem Zusammenhang erklärte. Unter Kredit (lateinisch credere „glauben, vertrauen“) versteht man allgemein die Übereignung von Geld, das eine zukünftige Rückzahlung vorsieht. Doch wo soll das Geld dafür von den Busunternehmen herkommen? In einem Brandbrief hat sich der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) am Wochenende an Landesverkehrsminister Winfried Hermann gewandt. Die Ticketeinnahmen würden durch aktuelle Maßnahmen, wie den Verzicht auf den Vordereinstieg, durch Schulschließungen, das Kontaktverbot und verbreitete Homeoffice-Tätigkeiten zu erheblichen Teilen ausbleiben. Woher kommt dann das Geld für die Rückzahlung eines Kredites? Trotz des deutlichen Zurückfahrens der Leistungen durch die Busunternehmen, bliebe nach Beobachtung des WBO ein Großteil der Kosten unverändert. „Anders als bei kommunalen Verkehrsunternehmen oder den Bahnbusgesellschaften, die einen krisenfesten Eigentümer haben, ist bei Familienunternehmen das Wegbrechen der Einnahmen existenzgefährdend“, so WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber. „Busunternehmen können die Krise auch nicht einfach aussitzen. Sie haben viel gebundenes Kapital durch Investitionen in Fahrzeuge und Betriebshöfe. Diese Kredite müssen bedient werden. Wie soll das gehen, wenn kein Geld reinkommt?“ „Überlebenswichtig für die privaten Busunternehmen ist jetzt schnelles Handeln“, fordert Dr. Weber. Manche Landkreise sind sich dabei nach Beobachtung des WBO ihrer Verantwortung bewusst, andere nicht. Selbst Gelder, welche die Kreishaushalte nicht belasten, sondern voll vom Land kommen, werden an die Bedingung geknüpft, dass weiterhin volle Lohnfortzahlung an alle Beschäftigten erfolgt, auch wenn sie für den eingeschränkten Betrieb nicht erforderlich und deshalb auf Kurzarbeit sind. Für den WBO nicht nachvollziehbar. „In diesem Fall müssten unsere Mitgliedsunternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlicht entlassen, um das Unternehmen zu retten“, so Dr. Weber. „Das ist keine Lösung.“ Im Gegenteil: „Die Gelder müssen zum Erhalt der Liquidität ohne Vorbedingungen fließen“, fordert der WBO-Geschäftsführer. Erhielten Verkehrsunternehmen zu viel, werde das am Ende zurückbezahlt. Erhielten sie zu wenig, müsse der Aufgabenträger nachschießen. „Wer weiter auf Unternehmerinitiative setzt, wird so verfahren“, ist Dr. Witgar Weber überzeugt. „Andernfalls geraten die Dinge aus dem Lot, und es bleibt den Unternehmen nur die komplette Einstellung des Betriebs und anschließend die Kündigung der Verbundverträge.“ Dann sei der öffentliche Nahverkehr vor Ort am Ende. (BDO/WBO/PM/Schreiber)

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