In Oldenburg wird Verkehrsgeschichte geschrieben: Die Arbeitsgemeinschaft der privaten Busbetriebe, die mit ihrem Antrag auf Übernahme des Stadtverkehrs Oldenburg gescheitert sind, haben vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg Klage eingereicht. Somit muss sich die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen vor Gericht erklären, denn diese hatte im Dezember 2016 den Antrag auf Eigenwirtschaftlichkeit abgelehnt. „Wir sichten derzeit die bei der Landesnahverkehrsgesellschaft angeforderten Unterlagen“, so Karl Hülsmann gegenüber den Medien. Das Scheitern des privaten Konsortiums bei der Übernahme des ÖPNVs in Oldenburg wurde von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) folgendermaßen erklärt: „Letztlich ist es der Arbeitsgemeinschaft als einer privaten Antragstellerin nicht gelungen, den Nachweis der Eigenwirtschaftlichkeit für die Geltungsdauer von zehn Jahren zu führen“, so Rainer Peters, Sprecher der LNVG. Und weiter: Es habe begründete Zweifel gegeben, dass das Anforderungsprofil des Zweckverbandes Bremen/Niedersachsen (ZVBN) ausreichend erfüllt werden könne. Die im Europäischen Amtsblatt formulierten Standards sehen unter anderem bei der Fahrzeugflotte die vollständige Barrierefreiheit sowie klimaschonende Antriebsarten (Erdgas) vor. Diesen Nachweis haben die privaten Anbieter nicht vollständig erbringen können. Ein weiteres Ausschlusskriterium sei der fehlende Betriebshof zur Aufnahme von rund 100 Fahrzeugen gewesen. Auch dieser wichtige Aspekt sei von den privaten Anbietern nicht ausreichend erfüllt worden. Die LNVG hat nach eigenen Angaben auch wegen der politischen Aufmerksamkeit über sechs Monate lang mit allen Seiten und Institutionen intensiv kommuniziert, so der Sprecher. „Die Entscheidung in dem komplexen Wettbewerbsverfahren haben wir uns nicht leicht gemacht“, versichert Peters. Die Zukunft des ÖPNVs in Oldenburg ist mit dem Einreichen der Klage wieder ins Wanken geraten. Das unterlegene Konsortium hatte schon damals bezweifelt, dass es mit rechten Dingen zugegangen sei. Nun ist der Ablehnungsbescheid auswertet und geprüft, die Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Zu offensichtlich hatte sich auch der niedersächsische Verkehrsminister öffentlich dafür stark gemacht, den Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit abzuschaffen. Und das sogar bei einem Auftritt bei der VWG. Nun geht das Konsortium aus den vier privaten Betrieben aus der Region (Bruns aus Varel, Janssen aus Wittmund, Meyering aus Lingen und Rahden aus Schwanewede) den juristischen Weg. Karl Hülsmann ist sich überzeugt, dass man den bestehenden Betrieb ohne staatliche Zuschüsse aufrecht erhalten können. Interessant ist, dass nach dem Engagement der privaten Busbetreiber auf einmal auch der städtische Betreiber mit einer eigens gegründeten Tochterfimra sagte, man könne den ÖPNV so auch ohne Zuschüsse darstellen. Die Gesellschafter hinter der VWG sind Stadt Oldenburg (74 Prozent) und der örtliche Energieversorger EWE (26 Prozent) – beide sahen schon damals offenbar die Gefahr, dass es den privaten Busbetreibern gelingen tatsächlich könnte, die Landesverkehrsgesellschaft von ihrer Leistungsfähigkeit zu überzeugen. Michael Kaiser, Landesgeschäftsführer im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, sagte damals ganz siegessicher: „Wenn es mit rechten Dingen zugeht, muss die Landesnahverkehrsgesellschaft dem Antrag der privaten Unternehmen stattgeben.“ Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, der Interessenverband privater Unternehmen im Land, hält den Stadtverkehr in Oldenburg für so ertragsstark, dass staatliche Zuschüsse nicht nötig seien.
Private reichen Klage ein
28. Februar 2017