Seite wählen
VWG Oldenburg

Blick auf den Betriebshof der VWG aus Oldenburg. Foto: VWG

Der Streit um den Öffentlichen Personennahnverkehr in Oldenburg hat die Gerichte erreicht: Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt am 27. Februar über eine Klage der Arbeitsgemeinschaft privater Unternehmen gegen die Landesnahverkehrsgesellschaft. Die mündliche Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr. Sie findet im Sitzungssaal Schloßplatz 10 in Oldenburg statt. Die 7. Kammer prüft, ob die Landesnahverkehrsgesellschaft zu Recht den privaten Unternehmen die Konzession für den Stadtbusverkehr verweigert. Nach Gotha nun Oldenburg? Die Buswelt blickt zum Verwaltungsgericht nach Oldenburg, das nun Ende Februar 2018 über den Oldenburger Busstreit verhandeln wird. Unter dem Az. 7 A 83/17 wird nun über Bedienung der Buslinien im Stadtverkehr Oldenburg verhandelt und ein Urteil gefällt. Eine Arbeitsgemeinschaft aus vier privaten Busbetriebe klagt, weil der Antrag auf Übernahme des Stadtverkehrs in Oldenburg – Stichwort Eigenwirtschaftlichkeit – abgelehnt wurde. Nun muss sich die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) vor Gericht erklären, denn diese hatte im Dezember 2016 den Antrag auf Eigenwirtschaftlichkeit abgelehnt. Die LNVG hatte folgende Begründung für die Entscheidung genannt: „Letztlich ist es der Arbeitsgemeinschaft als einer privaten Antragstellerin nicht gelungen, den Nachweis der Eigenwirtschaftlichkeit für die Geltungsdauer von zehn Jahren zu führen“, so Rainer Peters, Sprecher der LNVG. Und weiter: Es habe begründete Zweifel gegeben, dass das Anforderungsprofil des Zweckverbandes Bremen/Niedersachsen (ZVBN)  ausreichend erfüllt werden könne. Die im Europäischen Amtsblatt formulierten Standards sehen unter anderem bei der Fahrzeugflotte die vollständige Barrierefreiheit sowie klimaschonende Antriebsarten (Erdgas) vor. Diesen Nachweis haben die privaten Anbieter nicht vollständig erbringen können. Ein weiteres Ausschlusskriterium sei der fehlende Betriebshof zur Aufnahme von rund 100 Fahrzeugen gewesen. Auch dieser wichtige Aspekt sei von den privaten Anbietern  nicht ausreichend erfüllt worden. Die LNVG hat nach eigenen Angaben auch wegen der politischen Aufmerksamkeit über sechs Monate lang mit allen Seiten und Institutionen intensiv kommuniziert, so der Sprecher. „Die Entscheidung in dem komplexen Wettbewerbsverfahren haben wir uns nicht leicht gemacht“, versichert Peters. Die Zukunft des ÖPNVs in Oldenburg ist mit dem Einreichen der Klage wieder ins Wanken geraten.

Teilen auf: