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Wolfgang Steinbrück, BDO-Präsident. Foto: BDO

Der Busstreit von Gotha dürfte in die Geschichtsbücher eingehen und wohl einen Wandel ankündigen, einen Wandel von privaten hin zu kommunalen Dienstleistern im ÖPNV. Die Regionale Verkehrsgemeinschaft (RVG) organisiert den Busverkehr im Landkreis Gotha. Sie beauftragt Busunternehmen, die für sie Leistungen im Nahverkehr erbringen – unter anderem bis zuletzt auch das Busunternehmen Steinbrück. Der juristische Konflikt zwischen der RVG und Steinbrück dauert nun schon mehrere Monate an. Ende des vergangenen Jahres kündigte die RVG die Verträge Steinbrücks. Das Busunternehmen hält diese Kündigung für unbegründet und besteht auf den laufenden Vertrag bis 2019. Weil zudem die RVG neue Busunternehmen für sich fahren ließ, fahren bis heute elf Buslinien in Stadt und Landkreis doppelt… Realer Irrsin, so titelte die NDR-Satiresendung extra3 zum Busstreit von Gotha. Auch die RTL-Sendung Stern TV kam nach Gotha, der Reporter recherchierte und fuhr als Dritter im Bunde mit einem Barkas-Bus im Linienetz von Gotha… Ein Einzelfall? Nein, auch in anderen Bundesländern sehen sich private Busunternehmen im Nachteil, wie ein weiteres Beispiel aus Oldenburg in Niedersachsen zeigt. Hier wollen private Anbieter den kommunalen Anbieter im ÖPNV-Geschäft ablösen. Die Verkehr und Wasser GmbH (VWG) aus Oldenburg sieht den Vorstoß gelassen. Gegenüber der Oldenburger Nordwest-Zeitung hält es der Verkehrsbetrieb für „ausgeschlossen“, dass ein Unternehmen ohne öffentliche Gelder auskommt. „Eigenwirtschaftlich“ bedeutet, dass die Betriebe für den Auftrag auf staatliche Zuschüsse verzichten. Da Familienunternehmen durch die Landespolitik in Niedersachsen zunehmend in Insolvenzen getrieben würden, sei dieser Schritt zur Übernahme „alternativlos“, wie der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) sagt. Aus dem „lukrativen, gut ausgelasteten ÖPNV in den großen Städten“ hätten sich inhabergeführte private Verkehrsunternehmen bislang herausgehalten. Dies sei nun nicht länger möglich. Das Betreiben der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen mit ihrem Gesetzentwurf, die 45a-Mittel ab Januar 2017 an die Kommunen und nicht mehr an die Verkehrsunternehmen zu geben, führe nach Ansicht des GVN unwiderruflich zu Insolvenzen bei den inhabergeführten Familienunternehmen in Niedersachsen. Wenn Familienunternehmen aus dem ländlichen Raum verdrängt würden, seien diese gezwungen, in die größeren Städte und Ballungsräume zu gehen, um zu überleben. Der traditionell immer schwierigere und mit geringeren finanziellen Mitteln ausgestattete ÖPNV im ländlichen Raum wird bislang vielfach von privaten Verkehrsunternehmen auf eigene Rechnung organisiert. Aus dem lukrativen, gut ausgelasteten ÖPNV in den großen Städten haben sich inhabergeführten privaten Verkehrsunternehmen in Niedersachsen bislang herausgehalten. Auf der Delegiertenversammlung des BDO am 26. April 2017 bekundeten die Delegierten geschlossen ihre Solidarität mit Wolfgang Steinbrück.

Karl Hülsmann, Vizepräsident Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V.. Foto: Messe Berlin

„Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie ein privates Omnibusunternehmen nach dem anderen aus dem Markt gedrängt wird, während sich die kommunalen Unternehmen immer weiter ausbreiten“, sagte Karl Hülsmann, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer. Die Arbeitsgemeinschaft der privaten Busbetriebe, zu der auch Hülsmann mit seinem Unternehmen gehört, hat vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg Klage eingereicht, weil der Antrag auf Übernahme des Stadtverkehrs Oldenburg abgelehnt wurde. Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen muss nun vor Gericht erklären, warum sie den Antrag auf Eigenwirtschaftlichkeit abgelehnt hat. Immer unübersichtlicher wird es hingegen in Gotha: Wolfgang Steinbrück muss vom Land gezahlte Subventionen für den Kauf von Bussen zurückzahlen. Das Oberverwaltungsgericht ließ jetzt eine Berufung des Unternehmers gegen ein entsprechendes Verwaltungsgerichtsurteil nicht zu. Es gebe keinen Anlass, an der Richtigkeit des Urteils der ersten Instanz zu zweifeln, teilte das Oberverwaltungsgericht in Weimar mit. Somit muss Steinbrück vom Land Ende 2014 zurückgeforderte sechsstellige Fördermittel zurückzahlen. Die Zuschüsse waren für die Anschaffung von mehreren Omnibussen gedacht. Das Land wirft ihm vor, die Verwendung der ausgezahlten Fördermittel nicht ausreichend nachgewiesen zu haben. Dieses Urteil habe nichts mit dem aktuellen Busstreit in Gotha zwischen dem Unternehmen von Steinbrück und der Regionalen Verkehrsgemeinschaft (RVG) zu tun, wie es in heißt. Was in Gotha passiert ist schon längst keine Provinzposse mehr.

 

 

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