Ein aktueller Bericht der EU-Kommission über die Anwendung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr weist erneut eine erfreuliche Entwicklung bei den festgestellten Verstößen aus, wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). Danach sind in den Jahren 2013 – 2014 die bei Kontrollen festgestellten Zuwiderhandlungen im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum um 15% zurückgegangen. Dieses Untersuchungsergebnis zeigt, dass die Anstrengungen der Busunternehmen für ein Mehr an Sicherheit wirken. Vor dem Hintergrund dieses positiven Untersuchungsergebnisses kommt es bei den anstehenden Beratungen zum Mobility Package in Brüssel nun auf eine umfassende Untersuchung der Verordnung 561/2006 zu Lenk- und Ruhezeiten und der Besonderheiten des Busverkehrs an. „Hierbei muss die Chance genutzt werden, Vorschriften zu entwickeln, die den Bedürfnissen unserer Fahrgäste und Fahrer besser entgegenkommen. Denn, ein Fahrgast ist kein Frachtgut!“, so Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard.
Wehrmutstropfen des Berichts ist, dass die vorgabengerechte hohe Kontrolldichte in Deutschland in vielen anderen EU-Ländern nicht erreicht wird. Hier muss zur Harmonisierung des Sicherheitsniveaus und der Wettbewerbsbedingungen nachgesteuert werden. Hauptgeschäftsführerin Leonard stellt dazu fest: „Der Ehrliche darf am Ende nicht der Dumme sein!“ Der Bericht zeigt, dass die bestehenden Maßnahmen greifen, aber sie müssen auch überall gleichermaßen durchgesetzt werden. Zum Hintergrund: Mit dem Mobility Package hat die EU-Kommission Ende Mai 2017 ein umfassendes Maßnahmenpaket mit Änderungsvorschlägen zu verschiedenen EU-Vorschriften vorgelegt, darunter auch für die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu Lenk- und Ruhezeiten. Es wird erwartet, dass sich die Verhandlungen dazu in Brüssel über die kommenden 2 Jahre erstrecken werden.