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Volker Tuchan, Geschäftsführer des Landesverbands Hessischer Omnibusunternehmer. Foto, Grafik: LHO, Montage: omnibus.news

In Hessen dürfen Reisebusse wieder fahren, wie die Landesregierung in der amtlichen “Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 7. Mai deutlich macht. So heißt es in der Verordnung unter §1: “In den Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs sowie des Gelegenheitsverkehrs nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. März 2020 (BGBl. I S. 433), ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. (…). Die Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Personennahverkehrs entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden.” Die hessische Landesregierung sieht nicht länger ein ausdrückliches Reisebus-Verbot vor. Doch statt Freude gibt es in der hessischen Busbranche vor allem Unmut, denn auch für Reisebusse gelte entsprechend der Teil der Verordnung, dass immer dort, wo ein Fahrgast sitze, fünf Quadratmeter Fläche pro Person zur Verfügung gestellt werden müssen. Zusätzlich müsse im Reisebus ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden, dies gelte für das Ein- und Aussteigen sowie für das Sitzen im Reisebus. Die Quadratmeter-Regelung solle dabei helfen, die Gesamtzahl der Fahrgäste in einem Reisebus im Vorhinein zu beschränken, so das Ansinnen hinter dieser Vorgabe für das Fahren mit dem Reisebus. “Jetzt kann es trotz der Lockerung trotzdem faktisch so sein, dass die Unternehmen keine Umsätze machen, weil die Angebote aufgrund der Auflagen so schwierig zu gestalten sind, dass sich das für die Unternehmen wirtschaftlich nicht lohnt”, sagte Volker Tuchan, Geschäftsführer des Landesverbands Hessischer Omnibusunternehmer (LHO). Wegen dieser Quadratmeter-Regelungkönnten in einem Reisebus mit 50 Sitzplätzen nur noch fünf bis zehn Fahrgäste sitzen, so Tuchan. Die Wiederaufnahme des Betriebs unter diesen Auflagen komme einem Verbot gleich, die Abstandsregel auf einen Sitzplatz je fünf Quadratmeter sei viel zu beschränkt für einen kleinen Raum wie in einem Reisebus, wie Tuchan kritisch anmerkt. Der Landesverbands Hessischer Omnibusunternehmer sieht die aktuelle Situation mehr als kritisch: Etwa 90 Prozent der Bustouristiker im Lande könnten die Corona-Krise maximal noch bis zum Sommer überstehen, wie der Verband erst am 8. Mai meldete. Die Busbranche wartet sehnlichst auf eine Entscheidung in Berlin. Von Tag zu Tag wird die wirtschaftliche Lage dramatischer. Am 13. Mai 2020 tritt der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags online in einer Videokonferenz zusammen, auf der Tagesordnung steht u.a. der Bericht der Bundesregierung zur Lage der Tourismuswirtschaft infolge der Corona-Pandemie. Spannend dürfte ein weiterer Punkt sein: Bericht der Bundesregierung über die aktuell unternommenen Arbeitsschritte hinsichtlich der Aufstellung eines Rettungsfonds für die Reisewirtschaft. Die im April an die Busbranche gezahlte Soforthilfe sei längst aufgebraucht, weil beispielsweise Vorhaltekosten bei jedem Busunternehmen weiterlaufen. Einen nachvollziehbaren infektionsschutzrechtlichen Grund, die Hotellerie und Gastronomie sowie Bahn- und Flugreisen in der Gefährdungslage anders einzustufen als Busreisen, ist für Busunternehmer nicht zu erkennen. Weil aktuell immer noch nicht weitere Hilfen in Aussicht gestellt wurden und die Politik sich mit Blick auf die Busbranche sehr zurückhält, unterstützen jetzt auch die deutschen Busverbände die für den 14. Mai angekündigten Demonstrationen mit dem Bus in der Landeshauptstadt. Mit einer Bus-Sternfahrt nach Berlin machen die Busunternehmen dann darauf aufmerksam, dass alle Fäden in Berlin zusammenlaufen und von hier das lang ersehnte Signal zum Fortbestand einer Branche kommen muss. (BDO/LHO/PM/Schreiber)

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