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Kommt die Winterreifenpflicht bei Nutzfahrzeugen für die vorderen Lenkachsen? Foto: omnibus.news

Im Rahmen der Änderung der Straßenverkehrsordnung („Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“) wird der Bundesrat am Freitag, den 10. Februar 2017, über die Ausweitung der Winterreifenpflicht abstimmen. Ohne jegliche Beteiligung der Busbranche empfehlen die zuständigen Bundesratsausschüsse, die Winterreifenpflicht bei Nutzfahrzeugen auf die vorderen Lenkachsen auszudehnen und begründet dies mit einer vermeintlich größeren Verkehrssicherheit durch eine Verbesserung der Fahrstabilität, die angeblich durch Testergebnisse der Fachpresse sowie von Reifenherstellern belegt sind. „Dieser Vorstoß kommt für uns völlig überraschend. Wir sind dazu nicht angehört worden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Ausweitung der Winterreifenpflicht bei Nutzfahrzeugen nicht geboten, vielmehr gibt es gute Gründe, weshalb die Winterreifenpflicht bei Bussen auf die Antriebsachse beschränkt ist. Nutzwagenreifen haben eine völlig andere Materialbeschaffenheit als Pkw-Reifen und dies führt zu ganz anderem Fahrverhalten. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen“, sagte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo).

Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo. Foto: bdo

Wenn das Plenum am Freitag der Ausschussempfehlung folgt, müssen künftig alle Busse auch auf den Lenkachsen mit Winterreifen ausgerüstet werden. Den Unternehmen bliebe keinerlei Vorbereitungszeit, es entstünden hohe Mehrkosten und die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sind bislang nicht belegt. „Es ist doch sehr irritierend, wenn auf diese Art Regelungen gesetzlich verankert werden sollen, die zu massiven Belastungen der Wirtschaft führen, ohne dass die Beteiligten zuvor angehört worden sind und ohne dass der erhoffte Nutzen durch unabhängige Fachgutachten belegt wurden“, so Leonard weiter. „Der Umstand, dass keinerlei Übergangszeitraum gewährt werden soll, stellt unsere Unternehmen auch vor enorme praktische Probleme“, so Leonard weiter. „Ohne ausreichende Vorlaufzeit schaffen es die Unternehmen nicht, die dann vorgeschriebenen Reifen zu beschaffen. Und dieses Problem betrifft auch alle ausländischen Verkehrsunternehmen, die auf deutschen Straßen unterwegs sind“. Der Branchenverband bdo  mahnt daher den Bundesrat zu besonnenem Handeln und plädiert dafür, der Ausschussempfehlung nicht Folge zu leisten, sondern es bei dem ursprünglichen Verordnungsentwurf – BR-Drucksache 771/16 – zu belassen. Hintergrund: Im Nutzfahrzeugbereich sind bei den in Deutschland vorherrschenden durchschnittlichen mitteleuropäischen Witterungsverhältnissen die von den Reifenherstellern als wintertauglich angesehenen Bereifungen, eine – zumindest auf der Lenkachse – geeignete und ausreichende Bereifung. Es gibt keinen Reifen, der auf jeder Fahrbahnbeschaffenheit (trocken, nass, schneebedeckt, vereist) optimale Bedingungen aufweist. Daher wird für hiesige Wetterbedingungen ein Kompromiss als optimal angesehen, der die Bereifung sowohl bei trockenen und nassen Straßenverhältnissen als auch im Schnee als sicher einstufen lässt. Dieser Kompromiss realisiert sich in der Verpflichtung, die Antriebsachse – und nur diese – mit Winterreifen auszurüsten.

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