
Lange erwartet ist nun die „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vom Bundesverkehrsministerium im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Foto: Schreiber, PNGWING; Montage: omnibus.news
Lange erwartet ist nun die „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vom Bundesverkehrsministerium im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Rund 1.500 Fahrzeuge sollen bezuschusst werden. Projektskizzen können ab nächster Woche (26. Mai 2026) online über ein entsprechendes Portal eingereicht werden. Bis zum 21. Juli 2026 können Anträge eingereicht werden. Aber: Nicht mehr 80 Prozent der Mehrkosten gegenüber einem Diesel sind förderfähig!
Die Auswahl der Projekte werde in einem wettbewerblichen Verfahren erfolgen, so das Bundesverkehrsministerium. Dabei sollen unter anderem Einsatzkonzepte, Elektrifizierungsgrad und Effizienz des Mitteleinsatzes berücksichtigt werden. Im offiziellen Amtsblatt heißt es: „Im Fokus der Förderung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) steht (…) die Unterstützung der Verkehrsunternehmen bei der Flottenumstellung auf alternative Busantriebe auf Basis der Batterie- und Brennstoffzellentechnologie.“
Wer weiter liest, wird darüber informiert, dass „darüber hinaus die Verkehrsunternehmen bei der Beschaffung und Errichtung von Infrastruktur zum Laden und Betanken der Busse sowie bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien unterstützt (werden).“ Noch einmal: Statt – wie bisher – bisher 80 Prozent der Mehrausgaben gegenüber einem analogen Diesel-Fahrzeug zu fördern, sind es in der neuen Förderrunde nun „nur“ noch bis zu 70 Prozent (bei bisher geringer Elektrifizierung im Betrieb) bzw. sonst bis zu 55 Prozent der Mehrkosten.
Was bleibt ist die Unterstützung für die Lade-, Betankungs- und Wartungsinfrastruktur, hier gewährt das Bundesverkehrsministerium unverändert eine Förderquote von bis zu 40 Prozent. Ebenfalls förderfähig ist die Umrüstung konventioneller Busse auf alternative Antriebe. Im Falle einer Zuteilung der Mittel sei sichergestellt, dass in jeder Kategorie der Wettbewerb gewahrt bliebe, so das Ministerium. Nach Abschluss der Priorisierung würden die Skizzeneinreicher über das Priorisierungsergebnis informiert und ggfs. zur Antragseinreichung aufgefordert. (BMV/PM/Sr)