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VWG Oldenburg ZOB HBF

Linienbusse am Oldenburger ZOB. Foto: Schreiber

Der Oldenburger Busstreit geht in die nächste Runde: Der Versuch privater Unternehmer, ab Juni 2018 den städtischen Busverkehr in Oldenburg zu übernehmen, scheiterte. Die Verkehr und Wasser GmbH (VWG), eine Tochtergesellschaft der Stadt Oldenburg, erhielt den Zuschlag für die nächsten zehn Jahre erhalten. Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hat die Genehmigung „für das Linienbündel Stadtverkehr Oldenburg“ für die VWG erteilt, wie ein Sprecher der LNVG mitteilt. Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen hatte zuvor die VWG mit dem Stadtverkehr beauftragt. Aber: Die privaten Anbieter haben nun – nach dem Scheitern am Verwaltungsgericht Oldenburg – bei der nächst höheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, einen Berufsantrag stellen. Hintergrund: Im so genannten Oldenburger Busstreit hat das Verwaltungsgericht Oldenburg heuteim Februar die Klage der privaten Unternehmer gegen die Landesnahverkehrsgesellschaft als unbegründet abgewiesen. Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) aus vier privaten Betrieben aus der Region (Bruns aus Varel, Janssen aus Wittmund, Meyering aus Lingen und Rahden aus Schwanewede) war und ist zuversichtlich, über den juristischen Weg doch noch zum Ziel zu kommen und den ÖPNV in der Stadt Oldenburg übernehmen zu können. Karl Hülsmann, erfolgreicher Busunternehmer und Sprecher der ARGE, sowie Präsident des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer, gab sich bis zum Schluss optimistisch. In Mittelpunkt der Verhandlung am Verwaltungsgericht in Oldenburg stand die Frage, in wieweit die privaten Anbieter die Wirtschaftlichkeit ihres Antrags nachgewiesen hätten. Es bestünden auch nach Auffassung des Gerichts erhebliche Zweifel, ob die ARGE den Busverkehr in Oldenburg so wirtschaftlich betreiben könne, dass dieser für die gesamte Laufzeit von zehn Jahren gewährleistet sei. Die Buslinien in Oldenburg hätten – wie viele andere Stadtverkehre – bisher nur defizitär betrieben werden können. Die von der ARGE vorgelegte Kalkulation weise schon auf der Einnahmeseite einige Fehleinschätzungen auf. So könne sie insbesondere nach der Änderung der gesetzlichen Regelungen zum 1. Januar 2017 voraussichtlich keine Ausgleichsleistungen für verbilligte Monatskarten im Ausbildungsverkehr erhalten, die bisher einen Betrag in Höhe von etwa 1,6 Mio € ausgemacht hätten. Auf der Ausgabenseite habe sich die ARGE bei einigen Punkten zu Unrecht geweigert, ihre Kalkulation näher zu konkretisieren. Darüber hinaus entspreche der Antrag der ARGE nicht in jeder Hinsicht der der Direktvergabe vorausgehenden Vorabbekanntmachung des Zweckverbandes Nahverkehr Bremen/Niedersachsen. So sei die vollständige Niederflurigkeit der Busse nicht gewährleistet gewesen. Außerdem wolle die ARGE nach eigenen Angaben keinen zentralen Betriebshof errichten. Mit dem Abweisen der Klage gibt es auch keine Chance mehr für eine Berufung. Aber: Rechtkräftig ist das Urteil noch nicht, die ARGE machte im Anschluss über ihren Anwalt Sebastian Roling deutlich, dass man wegen der Grundsätzlichkeit der Entscheidung vielleicht auch das Oberverwaltungsgericht anrufen wolle. Und dazu kommt es nun.

 

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