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Andreas Scheuer sprach am 17. Juni 2020 vor dem Brandenburger Tor zu den Bus-Demonstranten und kündigte 170 Mio. Euro an Unterstützung an. Foto: Ainetter

Ende dieser Woche, ganz genau ab dem 24. Juli 2020, können die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratenen Reisebusunternehmen die zugesagten Hilfsgelder in Höhe von 170 Millionen Euro abrufen, wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in einer Presseinformation mit. Die dafür notwendige Finanzierungsregelung wurde einen Monat nach der mündlichen Zusage am 17. Juli 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nur die sogenannten Vorhalte- und Vorleistungskosten, die zwischen dem 17. März und dem 30. Juni 2020 für Reisebusunternehmen angefallen sind, werden mit dem vom BMVI neu aufgelegten Programm finanziert. „Die Busbranche wurde von Corona besonders hart getroffen. Das sind vor allem Mittelständler, die um ihre Existenz fürchten. Jetzt dürfen nicht ausgerechnet die bestraft werden, die in den vergangenen Jahren intensiv in neue und klimafreundliche Mobilität mit neuen Bussen investiert haben. Wir werden den betroffenen Busunternehmen deshalb schnell und unbürokratisch helfen“, erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt. Und: Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser. Jetzt wird schon über einen Nachschlag verhandelt, denn der Höchstbetrag pro Bus liegt bei 26.334 Euro. Der Betrag pro Fahrzeug ist ein Höchstbetrag, der sich aus maximal 266 € Vorhaltekosten und maximal 76 € Vorleistungskosten, die sie für maximal 77 Einsatztagen geltend machen können, zusammensetzt. Tage, an denen das Fahrzeug im Einsatz war, seien in Abzug zu bringen. Omnibusse, deren Finanzierung ausgelaufen sei oder die mit Eigenkapital bezahlt worden wären, seien von der Förderung ausgeschlossen. Nach eigenen Angaben habe der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) versucht, dies nicht zu akzeptieren. Aktuell könne man für ein solches Fahrzeug aber die Vorleistungskosten pro Tag beantragen (vorausgesetzt, der Omnibus verfüge über einen Euro V und besseren Antrieb). Der BDO ist mit den Verantwortlichen im Autausch, weil das vorgelegte Papier zu einer nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung führt. Auch allgemein werfe die Regelung der Finanzhilfe viele Fragen auf, weshalb der BDO im BMVI in Berlin beratend zur Umsetzung sowie zur Klärung der wesentlichen Fragen zur Seite steht. Der BDO gibt sich optimistisch hinsichtlich eines Nachschlags, wenn die 170 Miollionen Euro nicht ausreichen sollten. (BDO/BMVI/PM/Schreiber)

 

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