Die Vergabekammer Lüneburg hat den Nachprüfungsantrag im Genehmigungsverfahren für Moia angenommen und diesen der Landeshauptstadt Hannover zugestellt. Damit besteht für die Stadt Hannover ein Zuschlagsverbot, sie darf die Konzession an die Moia GmbH vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens nicht erteilen. „Wir begrüßen diese Entscheidung der Vergabekammer und sehen unsere Bedenken gegen das von Moia nach einer Experimentierklausel des Personenbeförderungsgesetzes beantragte Mobilitätskonzept bestärkt. Unsere Kritik richtet sich neben dem geplanten Einsatz von bis 250 VW T6 in erster Linie dagegen, dass Moia die längst bekannten Beförderungsformen Mietwagenverkehr und Sammelbeförderung verknüpfen will. Beide Verkehrsformen sind seit Jahrzehnten üblich und deshalb ist ein Experimentieren nicht nachvollziehbar. Nur der Einsatz algorithmengesteuerter Apps kann kaum als Begründung taugen“, so Gunther Zimmermann, Geschäftsführer der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. Dies hat der GVN bereits im Rahmen der Anhörung mit aller Deutlichkeit gegenüber der Stadt Hannover geäußert. Der GVN hoffe, dass jetzt die Zeit genutzt wird, den ÖPNV als Einheit aus ÖPNV mit Bussen, Bahnen, Taxis und neuen Konzepten zu begreifen und weiterzuentwickeln. „Bedenklich ist auch, dass die neuen Mobilitätskonzepte nicht nur zur Monopolbildung neigen, sie benötigen sie sogar als eine Voraussetzung für den Erfolg“, so Zimmermann. Auch wenn mancher potentielle Moia-Nutzer jetzt enttäuscht ist, mittel- und langfristig ist es nicht im Interesse der Bürger und Kunden, wenn gewinnorientierte Konzerne sich den Mobilitätsmarkt aneignen. Für die Zeche dieser Monopole müssen sie als Verbraucher und Steuerzahler aufkommen. Es heißt nicht ohne Grund „Monopolgewinne einfahren“.
Moia Hannover auf Eis
1. Juni 2018