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Kein Erlkönig, sondern ein Solidaritätsbekenntnis mit den Fahrgästen! Foto: Pusch

Seit Mittwoch, dem 29. April müssen Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr während der gesamten Fahrtdauer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Aktiv Bus Flensburg hat sich mit den Fahrgästen solidarisiert und auch einem Linienbus einen “Mund-Nasen-Schutz” verpasst, wie Mats Pusch gesehen hat. In der vergangenen Woche durfte sich ein erster Volvo 7900 A Hybrid mit einer Vorab-Version eines Mund-Nasen-Schutzes an das neue Gefühl gewöhnen, jetzt ist die Bedeckung vollendet und in Flensburg im Einsatz. Anders als im Einzelhandel müssen die Betreiber des ÖPNV die Einhaltung der “Maskenpflicht” nicht fortlaufend kontrollieren. Das Fahrpersonal von Aktiv Bus Flensburg soll und muss sich auf seine vielfältigen Aufgaben im Fahrdienst konzentrieren, wie der Verkehrsbetrieb in diesem Zusammenhang mitteilt. Laut schleswig-holsteinischer Landesverordnung erfülle dieses Anforderungen jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit dem Grunde nach geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern, unabhängig von der Kennzeichnung oder einer zertifizierten Schutzkategorie. Dazu werden aus Stoff genähte Bedeckungen, Schals, Tücher, Schlauchschals und anderweitige Stoffzuschnitte gezählt. Oder eben auch anderweitige Stoffzuschnitte oder andere Materialien, die geeignet sind, Mund und Nase vollständig zu bedecken. Die Landesregierung Schleswig-Holstein führt dazu in der Begründung ihrer Verordnung aus: “Dabei wird dem Umstand besonders Rechnung getragen, dass Hygieneanforderungen und Abstände in den genannten Bereichen nicht in allen Konstellationen umfassend eingehalten werden können, um Mitpassagiere, Fahrpersonal oder Kontrollpersonal und anderweitiges Personal, dass im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt wird, zu schützen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entsteht dabei erst mit dem Betreten des Fahrzeugs bzw. an der geöffneten Tür desselben und gilt für die gesamte Fahrtdauer.” Ausnahmen gibt es für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Personen, die aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und dies durch einen Nachweis glaubhaft machen können. Diese zeigen den Nachweis beim Einstieg bitte unaufgefordert vor, so Aktiv Bus Flensburg. Geht doch, wenn sich alle Menschen solidarisch zeigen, dann ist das Miteinander viel lebenswerter und freundlicher. Die Idee von Aktiv Bus Flensburg, sich der Landesverordnung mit einem Mund-Nasen-Schutz für einen Linienbus anzuschließen, ist ein tolles Zeichen, das bundesweit durchaus Nachahmer finden sollte. Ganz hoch im Norden sind in Flensburg mittlerweile zwei Linienbusse mit einem eigenen Mund-Nasen-Schutz im Einsatz und das ganz ohne erhobenen Zeigefinger, sondern mit einem Zeichen, dass wir alle in Zeiten von Corona in einem Bus sitzen. (Aktiv Bus/Pusch/Schreiber)

Die Vorab-Version des MNS… Foto: Pusch

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