Am Anfang war das Rad. Und ein Volksbegehren: Jetzt gibt es ein bundesweit einmaliges Mobilitätsgesetz. In der Hauptstadt haben vor über einem guten Jahr über 100.000 Berliner ein Radgesetz eingefordert. Jetzt liegt der Entwurf vor und ist Teil des neuen Mobilitätsgesetzes. Und das berücksichtigt auch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die zuständige Verkehrssenatorin Regine Günther sagte bei der Vorstellung Ende der letzten Woche, dass man damit den Nah- und Radverkehr stärken wolle: „Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch die voran, die auf das Auto angewiesen bleiben.“, so die Politikerin gegenüber den Medien.Autofahrer haben eindeutig das Nachsehen, denn deren Verkehrsfläche wird dem Rad und Bus zugeschlagen. Straßen, auf denen viele Busse und Bahnen mit vielen Fahrgäste unterwegs sind, werden zum Vorrangnetz erklärt. Sie werden zugunsten des Nahverkehrs gestaltet. Auch Radfahrer haben Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr. Paragraf 44 legt fest, dass jede Hauptverkehrsstraße eine Radverkehrsanlage bekommt. Diese neuen Fahrradwege sollen so breit sein, dass das Überholen problemlos möglich sei. Diese Verkehrsfläche sei für Autos tabu, eine durchgezogene Linie solle dies deutlich sichtbar machen. Sogenannte Schutzstreifen mit einer unterbrochenen Linie dürften hingegen von Autos befahren werden. Und ein Halten bis zu drei Minuten sei zulässig. Wenn es baulich möglich ist, dann würden die Fahrradwege durch Poller oder Blumenkübel vom fließenden Verkehr getrennt werden. Ziel ist es, keine Verkehrstoten mehr zu haben. Deshalb sollen unter anderem im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten zehn der als gefährlich erkannten Knotenpunkte umgebaut und damit sicherer werden. Neben dem Rad rückt der Berliner Senat auch den ÖPNV mehr in den Fokus: Alle Haltestellen sollen barrierefrei werden – hier ist eine Vorgabe der EU der Türöffner für das Vorhaben und gleichzeitig aber auch Verpflichtung. Zudem soll mit dem so genanntes Vorrangnetz für den öffentlichen Nahverkehr festgelegt werden, das Bussen freie Fahrt erhalten. Ob Radfahrer weiter Busspuren nutzen dürfen, wird in Berlin zur Zeit noch weiter diskutiert. Ziel des neuen Mobilitätsgesetzes ist es, den Verkehr in Berlin bis 2050 umwelt- und klimafreundlich zu machen, wie die Verkehrssenatorin betonte.Das neue Mobilitätsgesetz sieht grundlegende Änderungen in der Verkehrsinfrastruktur Berlins vor, was Traditionalisten und Freunde des motorisierten Individualverkehrs kritisch sehen. Grüne Welle für den Bus, 100 Kilometer lange Radschnellwege und Fahrradparkhäuser – das ist das Berlin der Zukunft. “Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch die voran, die auf das Auto angewiesen bleiben.”, so die Verkehrssenatorin gegenüber den Kritikern. Das neue Mobilitätsgesetz ist ein großer Wurf, der aber von allen Berlinern mitgetragen werden muss – nicht nur von den Fahrrad- und Busfahrern. Keine Frage, mehr Fahrradwege und Vorrangschaltungen für Busse sind gerade in Berlin nötiger denn je, aber für viele Bewohner der Hauptstadt wird das eigene Auto noch lange unverzichtbar sein: Nicht nur Familien, auch Handwerker und Händler werden es brauchen. Wenn die Berliner den Wirtschaftsverkehr in der Großstadt nicht in den Griff bekommen, dann wird auch das neue Mobilitätsgesetzt scheitern. Hierfür soll ein “integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept” entwickelt werden. Für den Gesetzentwurf steht jetzt die Abstimmung mit dem Rest des Senats an, im Herbst könnte im Abgeordnetenhaus darüber entschieden werden. Zum 1. Januar 2018 soll das Gesetz in Kraft treten. Und im nächsten Jahr sollen die Teile zu Fußverkehr und Intelligenter Mobilität, wie Carsharing und Digitalisierung, im neuen Mobilitätsgesetz integriert werden.