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Neu: Die Marktübersicht mit. Foto: Schreiber

Die österreichische Bundesregierung hat das Ziel formuliert, bereits im Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Das bedeutet, dass auch der Verkehrssektor bis zum Jahr 2040 schrittweise dekarbonisiert werden muss, also ohne fossile Kraftstoffe auskommen muss. Der Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich gibt dazu den Klimaschutzrahmen für den Verkehrssektor vor.Vor diesem Hintergrund hat das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie jetzt die Neuauflage der „Marktübersicht der Elektro- und Wasserstoffbusse 2021“ herausgegeben. Auf knapp 90 Seiten werden Informationen und Kenndaten zu Elektro- und Wasserstoffbussen, Lade- und Tankinfrastruktur sowie möglichen Förderungen präsentiert. Die EU-Richtlinie „Clean Vehicle Directive“1 verpflichtet die öffentliche Hand, sich bei der Beschaffung vermehrt für alternative Antriebe zu entscheiden. Dazu werden verbindliche Quoten für Neuanschaffungen als sogenannte Mindestziele in zwei Verpflichtungsperioden (August 2021 bis Ende 2025 und Anfang 2026 bis Ende 2030) vorgegeben. 45 % der neuangeschafften Busse, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, müssen in der ersten Verpflichtungsperiode „sauber“ sein, was im Sinne der Richtlinie im Wesentlichen bedeutet, dass sie mit Elektrizität, Wasserstoff, Biokraftstoffen, Erdgas oder Flüssiggas angetrieben werden.2 Die Hälfte dieser sauberen Fahrzeuge muss emissionsfrei sein, also über einen Elektroantrieb bzw. einen Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb verfügen. In der zweiten Verpflichtungsperiode steigt der Anteil der neu angeschafften sauberen Busse auf 65 %, wovon wieder die Hälfte emissionsfrei sein muss, wie die Macher der Marktübersicht einleitend schreiben. Die Vorgaben für das Bussegment sind hinsichtlich der notwendigen Antriebsartumstellungen ambitionierter als für das Lkw- und Pkw-Segment, so die Randbemerkung der Österreicher. Die vorliegende Marktübersicht stellt das breite Angebot an emissionsfreien Bussen zur Jahresmitte 2020 dar. Sie wurde in Abstimmung mit dem Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen der Wirtschaftskammer Österreich erstellt. Auch wenn die Marktübersicht primär für Österreich erstellt wurde, sie ist auch für alle anderen Länder Europas eine gute Übersicht, denn die Verkehrsunternehmen können mit den gegebenen Informationen abschätzen, ob ein Bus mit alternativem Antrieb ihren Einsatzanforderungen entspricht. Diese Marktübersicht biete ein breites Spektrum an aktuellen Modellen, jedoch keine Garantie bzgl. Konformität mit den aktuellen KFG-Bestimmungen in Österreich bzw. im EU-Raum, wie die Herausgeber abschließend betonen. Im Vorfeld solle daher immer die Homologation eines Fahrzeuges mit dem Hersteller abgeklärt werden und ob diese den Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/858 entspreche. Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklungen auf dem Elektrobussektor kommt es laufend zu Änderungen. Daher sollte bei Bedarf der „tagesaktuelle“ Stand abgerufen werden, wie es treffend heißt. (HerryConsult/Klimaaktiv/PM/Sr)

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