Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat in seiner 954. Sitzung einen Kompromiss beschlossen, wonach es keine Pflicht zur Ausrüstung der Vorderachse mit Winterreifen geben wird, falls die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu dem Ergebnis kommt, dass eine Erhöhung der Verkehrssicherheit dadurch nicht erreicht wird. Konkret sieht der Kompromiss vor, dass eine Ausrüstungspflicht mit Winterreifen für die Vorderachse grundsätzlich am 1. Juli 2020 in Kraft tritt. Eine Revisionsklausel besagt jedoch, dass das Bundesverkehrsministerium die Verordnung noch vor dem 1. Juli 2020 anpassen wird, sollte die BASt zu dem Ergebnis kommen, dass eine Ausrüstung der Lenkachse mit Winterreifen nicht notwendig ist. Die Untersuchungen über die verkehrssicherheitstechnische Notwendigkeit der Ausrüstung der Lenkachse mit Winterreifen werden voraussichtlich zwischen Herbst 2017 und Frühjahr 2019 durchgeführt. Der Bundeverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) begrüßt das besonnene Vorgehen im Bundesrat: „Nach allen bislang bekannten Untersuchungen und Einschätzungen von Experten dienen die bestehenden Regelungen, wonach Busse nur an der Antriebsachse mit Winterreifen ausgestattet werden müssen, der Verkehrssicherheit am besten. Insofern begrüßen wir, dass vor Inkrafttreten neuer Regelungen zunächst die Untersuchungen der BASt abgewartet werden“, sagte Rainer Mühlhause, Vorsitzender des Ausschusses für Technik, Sicherheit und Umwelt des BDO, heute in Langen (Hessen). „Diese Tests müssen sowohl Bedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte berücksichtigen als auch dem Umstand Rechnung tragen, dass die Bereifung in Deutschland und Mitteleuropa in der Winterzeit auch zu erheblichen Teilen gute Leistungen auf lediglich nassem und trockenem Asphalt zeigen muss. Es geht darum, im Sinne der Verkehrssicherheit die beste Lösung zu finden“, so Mühlhause.
Kompromiss gefunden
16. März 2017