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Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo. Foto: bdo

Aus Sicht der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sowie des Deutschen Städtetages hat sich der im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelte Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre bei der Vergabe von Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs nicht bewährt. Das machten Verdi-Vertreterin Mira Ball und Thomas Kiel vom Deutschen Städtetag während eines Expertengespräches im Verkehrsausschuss deutlich. Private Verkehrsunternehmen würden durch die Regelung eingeladen, kommunale Verkehre zu erobern, beklagte Kiel. Ball warnte vor einem unfairen Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten und der sozialen Sicherungssysteme durch Sozialdumping. Sozialstandards würden bei eigenwirtschaftlichen Anträgen keine Rolle spielen, kritisierte auch Michael Schäfer vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. Dem entgegen sprach Christiane Leonhard vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer von vorgeschobenen Argumenten, um die Marktabschottung der Kommunalunternehmen zuungunsten der mittelständischen Verkehrsunternehmen voranzutreiben. Verdi gehe es um den Beschäftigtenschutz nicht nur bei kommunalen sondern auch bei privaten Unternehmen, betonte Gewerkschaftsvertreterin Ball. Eigenwirtschaftliche Anträge zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung, die nur möglich würden, in dem die Personalkosten extrem niedrig kalkuliert werden, lehne Verdi ab. “Eigenwirtschaftlichkeit darf nicht ermöglicht werden, in dem man den Beschäftigten Geld wegnimmt”, sagte Ball. Nicht akzeptabel sei auch, dass die Kommunen in Sachen Beschäftigungsschutz nichts mehr steuern könnten. Städtetag-Vertreter Kiel sprach sich für eine Bundesratsinitiative aus, mit der sichergestellt werden soll, dass Aufgabenträger verkehrliche, soziale und umweltbezogene Anforderungen wirksam definieren können, die dann auch von einem Unternehmer, der die Verkehrsleistung eigenwirtschaftlich erbringen möchte, umfassend und für die gesamte Genehmigungsdauer erfüllt werden müssen. Was soziale und ökologische Standards angeht, so sind die nach Ansicht Kiels “deutlich besser in einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag angesiedelt als bei einem Eigenwirtschaftler”. Aus Sicht von Christiane Leonhard existieren derzeit mit der EU-Verordnung 1370 und dem PBefG im Grunde gute Rahmenbedingungen für Verkehrsunternehmen. Tatsächlich werde jedoch durch die Möglichkeit der Direktvergabe an kommunale Unternehmen, die nach Aussage Leonhards in der EU-Verordnung als Ausnahmefall vorgesehen ist, in Deutschland aber in 85 bis 90 Prozent der Vergaben praktiziert werde, der Markt faktisch geschlossen. Was das Thema Tariftreue angeht, so warf die Vertreterin des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer Ländern und Kommunen Versäumnisse bei Kontrollen und Sanktionen vor. Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht Leonhards die Angst der kommunalen Unternehmen vor einer “Privatisierungswelle”. Im Zeitraum von 2013 bis 2016 habe es 100 Direktvergaben an kommunale Unternehmen gegeben. Lediglich zwei beabsichtigte Direktvergaben an kommunale Unternehmen seien durch konkurrierende eigenwirtschaftliche Anträge nicht realisiert worden. Michael Schäfer vom Verband deutscher Verkehrsunternehmen machte darauf aufmerksam, dass mehrere eigenwirtschaftliche Anträge in der jüngeren Vergangenheit zwar abgelehnt worden seien, aber “noch vor Gericht hängen”. Dies sorge für eine sehr unklare Situation bei den Handelnden vor Ort. Nach Ansicht Schäfers sei daher “ein kurz entschlossener Schnitt des Gesetzgebers” eine Möglichkeit, eine Perspektive für die nächsten Jahre zu schaffen.

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