Seite wählen

Schleswig-Holstein verbietet Klassenfahrten bis Ende des Jahres. Foto: BDO

Das private Omnibusgewerbe leidet derzeit bundesweit massiv unter den Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus: Der Anmiet- und Busreiseverkehr ist komplett auf null zusammengebrochen, auch Neubuchungen bleiben aus. Nun kommt die nächste Hiobs-Botschaft auf Schleswig-Holstein: Das Land hat den Schulen per Erlass untersagt, Klassenfahrten nicht nur bis Schuljahresende, sondern sogar bis Jahresende durchzuführen, wie der Omnibusverband Nord (OVN) mitteilt. Diese Entscheidung hat existenzbedrohende Auswirkungen auf den Mietbusverkehr, viele Busunternehmen stehen unmittelbar vor dem Aus. „Während die meisten anderen Bundesländer längst Zusagen an die Schulen für die Übernahme der mit den Busunternehmen vereinbarten Stornokosten gemacht haben, lässt unser Bildungsministerium die Schulen im Land regelrecht im Stich. Wir können nicht glauben, dass das Land mit der Weigerung, die Schulen von Stornorisiken freizuhalten, die nur aufgrund des Erlasses über das Verbot von Klassenfahrten entstanden sind, diese mit den Kosten im Regen stehen lässt. Die Busunternehmen, die aktuell einem Berufsausübungsverbot unterliegen und keinerlei Einnahmen generieren, sind aber wirtschaftlich regelrecht gezwungen, den Schulen die vertraglich vereinbarten Stornokosten in Rechnung zu stellen, weil sie sich nur noch mit Stornokosten überhaupt am Leben halten. Unsere laufenden Kosten durch Fahrzeuge, Werkstätten, Mieten, Reisevorausleistungen, Katalogerstellungen und natürlich Personal, das häufig wegen der Abarbeitung von Stornierungen gar nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, sind derart hoch, dass es sich kein Unternehmen leisten kann, auf Stornokosten gegenüber den Schulen zu verzichten. Dies schmerzt angesichts langjähriger Partnerschaften mit den Schulen besonders. Die AGB für Mietbusleistungen ermöglichen die Rückforderung von 70% an Stornokosten und wir hätten es für selbstverständlich gehalten, dass das Land die Schulen nicht damit im Regen stehen lässt“, so OVN-Vorsitzender Klaus Schmidt. Und weiter: „Wir sind als Busunternehmer im Moment doppelt gestraft, denn die zugesagte Soforthilfe des Landes ist nicht für den Mittelstand vorgesehen und die Durchsetzung berechtigter Stornokosten wird durch die Weigerung der Kostenübernahme gegenüber den Schulen auch noch torpediert.“ (OVN/PM/Schreiber)

Teilen auf: