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VWG Oldenburg

Blick auf den Betriebshof der VWG aus Oldenburg. Foto: VWG

Im so genannten Oldenburger Busstreit hat das Verwaltungsgericht Oldenburg heute die Klage gegen die Landesnahverkehrsgesellschaft als unbegründet abgewiesen. Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) aus vier privaten Betrieben aus der Region (Bruns aus Varel, Janssen aus Wittmund, Meyering aus Lingen und Rahden aus Schwanewede) war  zuversichtlich, über den juristischen Weg doch noch zum Ziel zu kommen und den ÖPNV in der Stadt Oldenburg übernehmen zu können. Karl Hülsmann, erfolgreicher Busunternehmer und Sprecher der ARGE, sowie Präsident des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer, gab sich bis zum Schluss optimistisch. In Mittelpunkt der heutigen Verhandlung stellte der vorsitzende Richter Bernd Blaseio die Frage, in wieweit die privaten Anbieter die Wirtschaftlichkeit ihres Antrags nachgewiesen hätten. Es bestünden auch nach Auffassung des Gerichts erhebliche Zweifel, ob die ARGE den Busverkehr in Oldenburg so wirtschaftlich betreiben könne, dass dieser für die gesamte Laufzeit von zehn Jahren gewährleistet sei. Die Buslinien in Oldenburg hätten – wie viele andere Stadtverkehre – bisher nur defizitär betrieben werden können. Die von der ARGE vorgelegte Kalkulation weise schon auf der Einnahmeseite einige Fehleinschätzungen auf. So könne sie insbesondere nach der Änderung der gesetzlichen Regelungen zum 1. Januar 2017 voraussichtlich keine Ausgleichsleistungen für verbilligte Monatskarten im Ausbildungsverkehr erhalten, die bisher einen Betrag in Höhe von etwa 1,6 Mio € ausgemacht hätten. Auf der Ausgabenseite habe sich die ARGE bei einigen Punkten zu Unrecht geweigert, ihre Kalkulation näher zu konkretisieren. Darüber hinaus entspreche der Antrag der ARGE nicht in jeder Hinsicht der der Direktvergabe vorausgehenden Vorabbekanntmachung des Zweckverbandes Nahverkehr Bremen/Niedersachsen. So sei die vollständige Niederflurigkeit der Busse nicht gewährleistet gewesen. Außerdem wolle die ARGE nach eigenen Angaben keinen zentralen Betriebshof errichten. Mit dem Abweisen der Klage gibt es auch keine Chance mehr für eine Berufung. Aber: Rechtkräftig ist das Urteil noch nicht, die ARGE machte im Anschluss über ihren Anwalt Sebastian Roling deutlich, dass man wegen der Grundsätzlichkeit der Entscheidung vielleicht auch das Oberverwaltungsgericht anrufen wolle. Die Landesverkehrsgesellschaft hingegen sieht sich bestätigt. „Letztlich ist es der Arbeitsgemeinschaft als einer privaten Antragstellerin nicht gelungen, den Nachweis der Eigenwirtschaftlichkeit für die Geltungsdauer von zehn Jahren zu führen“, so Rainer Peters, Sprecher der LNVG schon im Vorfeld der Verhandlung. Es habe, so Peters weiter, seinerzeit begründete Zweifel gegeben, dass das Anforderungsprofil des Zweckverbandes Bremen/Niedersachsen (ZVBN) ausreichend erfüllt werden könne. Die im Europäischen Amtsblatt formulierten Standards sehen unter anderem bei der Fahrzeugflotte die vollständige Barrierefreiheit sowie klimaschonende Antriebsarten (Erdgas) vor. Diesen Nachweis haben die privaten Anbieter nicht vollständig erbringen können.

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