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Seit 1.1.2021 ist in Frankreich auf den Bereich des Toten Winkels mittels einer Kennzeichnung aufmerksam zu machen. Foto: Daimler, Aftri; Montage: omnibus.news

Ab dem 01.01.2021 gilt in Frankreich entsprechend der französischen Straßenverkehrsordnung die Pflicht, schwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen – also auch Omnibuss – an den Seiten und am Heck mit Warnschildern zu kennzeichnen, die die Gefahren durch den Toten Winkel darstellen. Wenn gegen die neue Pflicht verstoßen wird, ist bei einer Kontrolle mit einer Geldbuße in Höhe von 750 Euro zu rechnen. Ausländische Fahrzeuge seien von der Kennzeichnungspflicht nicht ausgenommen, wie es in entsprechenden Verordnung heißt. Für die ersten 12 Monate gelte eine Übergangsfrist, wie die französischen Behörden mitteilen. Während dieser Zeit sollen Fahrer von Omnibussen, deren Fahrzeuge mit seitlichen und hinteren Aufklebern mit einer Information über den toten Winkel versehen sind, die aber nicht strikt den neuen Normen (siehe abgebildeten Aufkleber im Foto) entsprechen, nicht bestraft werden.Wichtig: Es muss kein Aufkleber sein, es kann auch eine bzw. mehrere Magnettafeln angebracht werden. Oder man integriert die Vorgaben der neuen Norm geschickt in die Lackierung, denn auch eine lackierte Version ist möglich, wie dem Décret n° 2020-1396 du 17 novembre 2020 relatif à la signalisation matérialisant les angles morts sur les véhicules dont le poids total autorisé en charge excède 3,5 tonnes zu entnehmen ist. Die Kennzeichnungspflicht der Lage der toten Winkel ist dem Artikel 55 des Mobilitätsorientierungsgesetzes Nr. 2019-1428 vom 24. Dezember 2019 zu entnehmen und lässt sich folgt zusammenfassen: An beiden Fahrzeugseiten des Omnibusses (bei einem Gelenkbus auch an beiden Seiten des Nachläufers) innerhalb des ersten Meters, gemessen von der Fahrzeugfront. Und dazu noch vertikal in einer Höhe zwischen 0,9 Metern und 1,5 Metern vom Straßenboden aus gemessen. Verglaste Flächen sind ausgenommen und dürfen nicht beklebt werden, außerdem dürfe weder die Sicht des Fahrers noch irgendein Beleuchtungsmittel durch die Kennzeichnung eingeschränkt bzw. bedeckt werden. Am Fahrzeugheck besteht horizontal auf der rechten Fahrzeugseite auch eine Kennzeichnungspflicht, auch hier gilt die Vorgabe der vertikalen Anbringung in einer Höhe zwischen 0,9 Metern und 1,5 Metern. Unterschiedliche französische und auch schon deutsche Anbieter, wie beispielsweise Aftri Service aus Paris oder der Aufkleber-Schilder-Shop aus Niesky, halten die benötigten Aufkleber zum Verkauf bereit. (BDO/PM/Sr)

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