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Der Bundestag sieht keine Maut für Busse vor. Foto: Lehmann, Montage: omnibus.news

Ja, zum 1. Januar 2019 gibt es keine Maut für den Bus! Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Oktober 2018, den Regierungsentwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (19/3930) angenommen und damit die Sätze der Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen ab 2019 geändert, ohne den Bus miteinzubeziehen. CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD, FDP und Grüne dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/5102 neu) zugrunde, der noch Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen hatte. Ziel des aktualisierten Gesetzes ist es, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden. In zweiter Beratung hatte der Bundestag zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke (19/5110, 19/5111) abgelehnt. Das Thema einer Maut für Busse ist damit nicht vom Tisch, wie seitens des linken Flügels im Bundestag zu hören ist. SPD und Die Linke melden, dass man weiter über eine so genannte Bemautung diskutieren werde, selbst wenn sie im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen ist. Die Linke hielt in ihrem ersten Änderungsantrag (19/5110) die Ausnahmeregelung für Kraftomnibusse nicht für sachgerecht, da schwere Kraftfahrzeuge Kosten für den Bau, Betrieb und Unterhalt von Bundesstraßen verursachten und dies auf Nutzfahrzeuge im Güterkraftverkehr und im Personenverkehr durch Kraftomnibusse in gleicher Weise zutreffe. So sollten Fernbusse in die Bundesfernstraßenmaut einbezogen und an den Kosten für das nachgeordnete Straßennetz beteiligt werden.  Von der Maut befreien wollte die Fraktion dagegen Kraftomnibusse, die ausschließlich im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Die Linke lehnte auch die Mautbefreiung für Lkw mit Elektroantrieb ab, weil auch der Schienengüterverkehr mit Elektroantrieb mit „Schienenmaut“ belastet werde. Und auch die FDP sieht noch Beratungsbedarf, wenn auch in anderer Sache: Das Parlament überwies einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Verhältnismäßige Lkw-Maut mit nachhaltigen Anreizen und Technologieoffenheit“ (19/4921) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur. Fakt ist: Elektro-Lkw von der Lkw-Maut befreit. Diese Mautbefreiung soll in zwei bis drei Jahren anhand der dann vorliegenden Marktgegebenheiten überprüft und entschieden werden, „ob und in welchem Umfang diese Fahrzeuge zur Finanzierung der Wegekosten herangezogen werden“. Hinzu kommt eine Mautbefreiung bis 2020 für mit Erdgas betriebene Lkw vor. Es bleibt spannend, wann und von wem der nächste Vorstoß in Sachen Bus-Maut vorgenommen wird.

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