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16 oder 22 Fahrgäste? Was isollte mit der D1-Fahrerlaubnis möglich sein? Foto: Schreiber, Montage: omnibus.news

Nun doch nicht: Im Herbst 2017 hatte der  Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments zugestimmt, die Fahrerlaubnisklasse D1 zukünftig auf Fahrzeuge mit bis zu 22 Fahrgastplätzen ausweiten zu wollen. Auf Initiative des Europaabgeordneten Ismail Ertug habe ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion der Progressiven Sozialdemokraten die Unterstützung der Fraktion der Europäischen Volkspartei und somit eine breite Mehrheit gefunden, so der Stand der Dinge im letzten Jahr. Das Verfahren war jedoch noch nicht beendet: Es folgten Verhandlungen mit dem Rat der EU-Verkehrsminister. Die EU-Kommission habe ihrerseits keine Bedenken zum Sachverhalt geäußert, wie es seinerzeit hieß. Aus Sicht der Verkehrssicherheit bestehe bei einer moderaten Erhöhung um sechs Fahrgastplätze keine Bedenken. Kleinbusse der so genannten „Sprinter-Klasse“ mit einer Länge von bis zu 8 Metern verfügen in der Regel über mehr als 16 Fahrgastplätze. Da somit das Angebot an Fahrzeugen und die dafür gedachte Fahrerlaubnis auseinanderklaffen, ist die Fahrerlaubnisklasse D1 ohne eine Änderung eigentlich zum Aussterben verurteilt, wie der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) in einer entsprechenden Pressemitteilung dazu schrieb. Jetzt gibt es vom WBO wieder eine Stellungnahme zum Scheitern der Ausweitung der D1-Fahrerlaubnis: Ein Forderung ist in den so genannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat der Verkehrsminister und EU-Kommission zur Berufskraftfahrer- / Führerschein-Richtlinie Mitte Dezember letzten Jahres abgelehnt worden. „Selten waren die Argumente für eine kleine, für die Betroffenen aber sehr bedeutende Verbesserung im Sinne der Busbranche so klar und eindeutig. Wir bedauern die jetzige Entscheidung mit Blick auf den Fahrermangel in der Omnibusbranche sehr. Der erweiterte D1-Führerschein hätte insbesondere Frauen den Einstieg in eine berufliche Tätigkeit mit kleinen Fahrzeugen ermöglicht“, so Dr. Witgar Weber, Geschäftsführer des WBO. Hintergrund: Bis Ende 1998 galt die Fahrerlaubnis für Kleinbusse bis zu einer Fahrgastzahl von 24 Personen bzw. 7,5 Tonnen. Seit 1999 wurde die neue Fahrerlaubnisklasse D1 im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung auf 16 Fahrgastsitzplätze beschränkt. In Deutschland waren darüber hinausgehende Stehplätze bis 2013 noch möglich. Seitdem gelten für die Führerscheinklasse maximal 16 Fahrgastplätze. Allerdings wurden 2016 nur noch 200 Kleinbusse in dieser Größenordnung in Deutschland überhaupt neu zugelassen. Eine Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge ist somit sinnlos und obsolet. Es gibt keinerlei nachweisbaren sicherheitsrelevanten Argumente gegen eine Erhöhung der D1-Fahrerlaubnis auf 22 Fahrgastplätze.

 

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