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Christiane Leonhard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer e.V.. Foto. Logo: BDO, Montage: omnibus.news

Am 25. März 2020 wurde im Deutschen Bundestag ein Rettungspaket zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise beschlossen. Aus Sicht des Mittelstands im Busgewerbe lassen die Maßnahmen des Bundes eine entscheidende Hilfslücke für Unternehmen, die zwischen elf und 249 beschäftigte haben. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ruft die Länder auf, diese zu schließen. Zum verabschiedeten Rettungspaket für die Wirtschaft erklärte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer: „Nach den heutigen Beschlüssen bleibt es leider dabei, dass mit den bisherigen Hilfsmitteln des Bundes der Fortbestand der Busunternehmen in Deutschland nicht zu sichern ist. Für Unternehmen, die zwischen elf und 249 Beschäftigten haben, klafft eine entscheidende Hilfslücke. Für Großkonzerne, Kleinstbetriebe und Einzelselbstständige werden hingegen stabile Rettungsschirme gespannt. Fast alle mittelständischen Betriebe in unserer kostenintensiven Branche drohen dieser Ungerechtigkeit zum Opfer zu fallen. Für sie stellen Kredite keine Lösung dar, da es derzeit aufgrund von Fahrverboten und nach der Einschränkung des öffentlichen Lebens absehbar keine Aussicht auf Erträge gibt. Wenn die Bundesregierung die Mobilität in Deutschland sichern will, müssen jetzt schnell nicht-rückzahlbare Soforthilfen kommen. Wir rufen die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer dringend dazu auf, diese Lücke im weiteren Verfahren noch zu schließen. Der Fortbestand der Busbranche – mit tausenden Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Kraft in allen Regionen des Landes – hängt davon ab.“ Am 24. März 2020 hat der BDO einen Maßnahmenkatalog zum Fortbestehen der mittelständischen Bustouristik in Berlin vorgelegt. In Folge der Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Reiseverbote ist die finanzielle Lage der Unternehmen in diesem Marktsegment jetzt schon hoch dramatisch. Auf der einen Seite sind bereits Vorauszahlungen an Leistungsträger erfolgt, auf der anderen Seite stehen Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Kunden aufgrund höherer Gewalt – damit stehe man kurz vor einer Insolvenzwelle. (BDO/PM/Schreiber)

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