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Die Bestuhlung im Setra Doppelstockbus S 531 DT kann mit wenigen Handgriffen für Rollstuhlfahrer verändert werden. Foto: Daimler

Etwa 13 Prozent der Deutschen, rund 10,2 Millionen Menschen, leben laut Statistischem Bundesamt mit einer Behinderung. Davon gelten mehr als 7,6 Millionen als schwerbehindert. Der vor 25 Jahren von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag der Menschen mit Behinderung soll jedes Jahr am 3. Dezember das Bewusstsein für ihre Belange schärfen und den Einsatz für ihre Würde und Rechte fördern. Verschiedene Institutionen und Verbände, etwa der Deutsche Behindertenrat, Aktion Mensch, Sozialhelden e.V. oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzen sich für mehr Teilhabe und Inklusion Behinderter ein – und nicht zuletzt die Betroffenen selbst. Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) können sie sich inzwischen auf ein umfangreiches Regelwerk berufen. Auch Deutschland hat sich 2009 zur Umsetzung der Konvention verpflichtet. Die Konvention beschränkt sich nicht auf ein allgemeines Diskriminierungsverbot, sondern macht den Unterzeichnerstaaten auch konkrete Vorgaben, wie sie ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen umsetzen sollen: zum Beispiel durch das Recht auf inklusive Bildung oder den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum. Außerdem gilt in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz, um die Benachteiligung Behinderter zu vermeiden. Am 3. Dezember, dem „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“, stehen mobilitätseingeschränkte Personen im Mittelpunkt. Beim Thema Barrierefreiheit sehen die Betroffenen wenig Fortschritte. Selbst in Großstädten könnten sich Rollstuhlfahrer nicht darauf verlassen, an einer beliebigen U- oder S-Bahn-Station ohne fremde Hilfe ein- oder aussteigen zu können. In ländlichen Gebieten sei die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen oft noch stärker eingeschränkt. Eine rechtliche Handhabe gegen solche Missstände haben die Betroffenen bisher nicht. Denn das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet nur die Bundesverwaltung und die Sozialleistungsträger, Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten, also die Nutzbarkeit ihrer Einrichtungen und Leistungen für alle zu gewährleisten. Die Verbände fordern daher eine Neufassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dabei müssten auch private Anbieter von Waren und Dienstleistungen wie Kaufhäuser oder Restaurants in die Pflicht genommen werden. Daimler Buses heißt sie tagtäglich in den Reise- und Linienbussen der Marken Mercedes-Benz und Setra willkommen und hat eine entsprechende Mitteilung an die Presse verschickt, die zum Beispiel bei den Omnibussen der Marken Mercedes-Benz und Setra auf die niederflurigen Einstiege und erweiterten Flächen für Rollstühle und Kinder­wagen hinweist. Zudem können die Fahrzeuge über eine Kneeling-Funktion an Haltestellen abgesenkt werden. Integrierte Schienen- und Liftsysteme sowie flexible Bestuhlungsvarianten sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderungen auch in den Reisebussen von Daimler Buses bequem und sicher an ihr Ziel kommen. Busunternehmer, die ihre Fahrzeuge unter anderem auch auf deutschen Fernlinien einsetzen, können mit wenigen Handgriffen Sitzreihen um- und ausbauen. So auch im neuen Setra Doppelstockbus S 531 DT, der in der speziellen Fernlinienausstattung ausreichend Platz für zwei Rollstuhlplätze bietet. Der S 531 DT verfügt über einen niedrigen Einstieg und eine mitgeführte Klapprampe, über die die Rollstuhlplätze erreicht werden können.

Der Sprinter Mobility 23, kompakter und führerscheinfreundlicher Minibus für die Beförderung mobilitätsbehinderter Fahrgäste mit nur 3 ,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Foto: Daimler

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