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Andreas Scheuer – Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Foto: CSU/Scheuer

Bei einem Schulbusunfall in Thüringen sind am 23. Januar 2020 zwei Kinder ums Leben gekommen. Die Ursachenforschung hat begonnen. Es geht auch darum, welche Rolle die Sicherheitsgurte spielten. Fakt ist, dass der Schulbus nach Angaben der Ermittler von der glatten Straße abkam und sich dabei mehrmals überschlug. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei gibt es keine Hinweise auf einen technischen Defekt oder ein Fehlverhalten des Fahrers. Ob die Kinder im Bus angeschnallt waren, wollten die Ermittler nicht sagen. Nun werden die Regelungen zur Anschnallpflicht in Schulbussen möglicherweise verschärft, wie aus dem Büro von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zu hören ist. Man werde den Bundesländern vorschlagen, die seit 2005 geltenden Empfehlungen für die Schülerbeförderung zu aktualisieren, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums: „Uns ist allen daran gelegen, dass unsere Kinder sicher zur Schule kommen.“ Bislang ist eine Gurtpflicht in Schulbussen von verschiedenen Faktoren abhängig, etwa von Größe und Beschaffenheit des Fahrzeugs. Das Statistische Bundesamt zählte vor zwei Jahren insgesamt 331 Verunglückte unter den Insassen von Schulbussen, die 2018 unterwegs waren. Damit liegt die Anzahl an Verunglückten so hoch wie schon seit 2004 (337 Verunglückte) nicht mehr. Allerdings handelt es sich beim Schulbus vergleichsweise immer noch um eines der sichersten Beförderungsmittel, die Anzahl an Verunglückten schwankt seit 1995 zwischen 124 und 337, im ganzen Zeitraum gab es nur vier Getötete im Alter von unter 15 Jahren. Aber: Wie der ADAC in diesem Zusammenhang meldet, müssen „Kinder in Schulbussen grundsätzlich ordnungsgemäß gesichert werden“ – sofern Sicherheitsgurte vorhanden bzw. vorgeschrieben sind. Seit dem 1. Oktober 2001 müssen in neu zugelassenen Kraftomnibussen bis 3,5 t (in der Regel mit bis zu neun Sitzplätzen) Dreipunkt-Sicherheitsgurte installiert sein. In diesen Fahrzeugen müssen Kinder mit geeigneten Kindersitzen gesichert werden. Bei neu zugelassenen Kraftomnibussen über 3,5 t (mit mehr als neun Sitzplätzen) müssen seit dem 1. Oktober 1999 in neuen Fahrzeugen Zweipunkt-Gurte installiert und genutzt werden. Eine Ausnahme stellen Omnibusse mit Stehplätzen für den Linienverkehr dar. Paragraf 21a der StVO regelt die Anschnallpflicht in Bussen. Reisebusse müssen über sogenannte Rückhaltesysteme verfügen und diese müssen auch genutzt werden. Aber: Anders sieht es bei Linienbussen aus, bzw. entscheidend ist die Bauart des Busses. Hier spricht die StVO von „Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist“ und verbindet damit die Befreiung von der Anschnallpflicht.  (ADAC/DPA/Statisches Bundesamt/PM/Sr)

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