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Bundesverkehrsminster Andreas Scheuer und Fabian Stenger, Geschäftsführer FlixTrain/FlixBus Dach bei der Premierenfahrt des FlixTrain am 26. April 2018 vor einem FlixBus-Doppeldeker, der als Shuttle bzw. Zubringerbus eingesetzt wurde. Foto: Flixbus/Friedemann Vopel

Eigentlich war es nur eine Frage der Zeit, nun hat Flixbus die Initiative ergriffen und will vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Es geht um die geplante Senkung der Mehrwertsteuer im Schienenverkehr, die nach Ansicht von Flixbus so nicht rechtens sei. Außerdem kündigte der grüne Fernbusriese eine Beschwerde bei der EU-Kommission an. Wird der Mehrwertsteuersatz auf Bahntickets der Deutschen Bahn von 19 auf 7 Prozent reduziert, dann dürften die Fahrkarten rund gut zehn Prozent günstiger werden. In den vergangenen Monaten hatte sich Flixbus immer wieder gegen eine Benachteiligung ausgesprochen. Wie das Manager Magazin berichtet, hätte es dem Vernehmen nach etwa mehrere Gespräche der Unternehmensführung mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gegeben. Gegenüber dem Magazin sprach sich Co-Gründer und CEO André Schwämmlein bereits im Juni dagegen aus, die Bahn und den Fernbus im Namen des Klimaschutzes gegeneinander auszuspielen. Laut einer Auswertung des Umweltbundesamts ist der Fernbus in Sachen Treibhausgasemissionen der Bus dem Zug leicht überlegen. Flixbus Co-Gründer Daniel Krauss stellte im Gespräch mit dem Manager Magazin 150 oder mehr Halte infrage, sollte die Mehrwertsteuersenkung nicht auch auf andere klimafreundliche Verkehrsträger wie den Fernbus ausgeweitet werden. Aktuell fährt Flixbus im deutschsprachigen Raum gut 500 Halte an. “Der Wettbewerbsvorteil der Bahn wäre so immanent”, sagte Krauss, “dass wir ungefähr 30 Prozent unseres Fernbusnetzes einschränken müssten.” „Wir sind davon überzeugt, dass eine einseitige Mehrwertsteuersenkung für die Bahn, also ohne den umweltfreundlicheren Fernbus zu berücksichtigen, rechtlich nicht erlaubt ist“, sagte Flixbus-Gründer André Schwämmlein der Deutschen Presse-Agentur. Ein vom Unternehmen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die geplante Maßnahme gegen den von der EU festgelegten Grundsatz der steuerlichen Neutralität verstoße. Klage und Beschwerde will Flixbus einreichen, sobald das Gesetz in der aktuellen Form in Kraft tritt.

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