Für Omnibusse muss es Ausnahmen geben, wenn ab Januar 2018 bei überschrittenen Feinstaub- und Stickoxid-Grenzwerten für ältere Dieselfahrzeuge unterhalb der Euro 6-Norm in Stuttgart Fahrverbote verhängt würden. Eine entsprechende Forderung richteten der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) und die SPD-Landtagsfraktion nach einem Meinungsaustausch an die grün-schwarze Landesregierung. „Straßengebundener ÖPNV und Reisebusse bilden grundsätzlich eine Mobilitätsalternative und tragen dazu bei, Individualverkehr und den damit verbundenen Schadstoffausstoß zu vermindern“, erklärten WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber und SPD-Fraktionschef Andreas Stoch. Generelle Fahrverbote für Dieselbusse ohne Ausnahmen für Euro-V/EEV-Busse seien „ökologisch unsinnig und betriebswirtschaftlich unzumutbar“. Dr. Weber machte darauf aufmerksam, dass Busse kostspielige Wirtschaftsgüter seien, die nicht beliebig ersetzt werden könnten. Sie würden von den Firmen im Zuge von Investitionsplänen beschafft, genutzt und steuerlich abgeschrieben. „Die Euro-VI-Norm ist für Busse erst 2014 verbindlich geworden. Fahrzeuge der Euro-V/EEV-Norm wurden noch bis 2013 hergestellt und ausgeliefert“, rief der WBO-Geschäftsführer in Erinnerung. Die angeschafften Euro-V/EEV-Busse seien bis heute noch lange nicht abgeschrieben. SPD-Fraktionschef Stoch hält es für „undenkbar und abwegig“, dass die in Stuttgart ansässigen Busunternehmen ab 2018 mit der Hälfte ihrer Flotte bei Feinstaubalarm nicht in die Stuttgarter Innenstadt einfahren dürfen. Nach Angaben des WBO erfülle rund die Hälfte der Fahrzeuge den Euro VI-Standard, die meisten anderen Fahrzeuge den Euro V/EEV-Standard. „Von diesen Unternehmen kann unmöglich verlangt werden, die Hälfte des Fuhrparks bis Ende dieses Jahres auszutauschen“, sagte Stoch. Große Sorgen bereiten dem WBO mögliche Fahrverbote für Reisebusse mit Euro V/EEV-Standard. „Auch hier müssen verlässliche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden“, betonte Dr. Weber. Die Landeshauptstadt könne es sich nicht leisten, Tausende von Gästen, zum Teil aus dem Ausland, von einem Besuch samt Einkäufen und anderweitigem Konsum auszuschließen, nur weil die Anreise in einem gerade vier Jahre alten Bus erfolge. Dr. Weber weist darauf hin, dass diese Busse auch im Realbetrieb die strengen Grenzwerte einhalten, beim Feinstaubausstoß bestehe kaum ein Unterschied zwischen den Normen Euro VI und Euro V. Stoch sagte dem WBO die politische Unterstützung der SPD-Fraktion zu für das berechtigte Ansinnen, für Linien- und Reise-Omnibusse Ausnahmen von den angekündigten Fahrverboten ab 2018 und die Inanspruchnahme der Mindestabschreibungsfrist von sechs Jahren für beschaffte Euro V/EEV-Busse zu erreichen.
Fahrverbote in Stuttgart
15. März 2017