Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) teilt mit, dass der Beruf des Busfahrers noch immer nicht in die Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen worden sei, weil zu wenig offene Stellen gemeldet worden wären. Dadurch wird eine entsprechende Berücksichtigung des Busfahrerberufs in Beschäftigungsverordnung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweigert. Es besteht also Handlungsbedarf, denn das Fachkräfteeinwanderungsgesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Es besteht Konsens zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und dem Bundesverkehrsministerium, dass eine Regelung in die Beschäftigungsverordnung (BeschV) aufgenommen werden soll, die eine Beschäftigung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten ermöglicht. Das BMAS bereitet derzeit eine entsprechende Mantelverordnung zur Änderung der BeschV und der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) vor, mit der u.a. die Regelung für die Beschäftigung von Berufskraftfahrern in § 24a BeschV eingeführt werden soll. Wie das BMVI uns mitteilt, soll § 24a BeschV auf Berufskraftfahrer im Güterverkehr abgestellt werden, wenn sie die nach der Richtlinie (EU) 2018/645 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein für die Ausübung der Beschäftigung erforderliche Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation besitzen. Wörtlich heißt es seitens BMVI: „In der Fachkräfteengpassanalyse wurde nur ein Engpass für Berufskraftfahrer im Güterverkehr festgestellt. Die Regelung sollte daher aus Sicht des BMAS auf den Güterverkehr beschränkt werden und nicht auch Fahrer von Reisebussen etc. umfassen.“ Der bdo hat sich umgehend an BMVI und BMAS gewandt und um Berücksichtigung der Busfahrer ersucht. Aber hier zeigt sich deutlich, wie dringend es erforderlich ist, dass Unternehmerinnen und Unternehmen ihren Bedarf an Fahrern umgehend Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit melden. Nur so werden die nötigen Voraussetzungen geschaffen, dass die Aufnahme des Busfahrerberufes in die Fachkräfteengpassanalyse erfolgt. Die Güterverkehrsbranche hat schon erreicht, dass ihre Fahrer als Mangelberuf anerkannt worden sind…
Fahrermangel ? !
16. Mai 2019