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Die EU-Kommission hat am 18.12.2023 die Abgasnorm Euro VII definiert. Foto: Daimler, MAN, Schreiber; Montage: omnibus.news

Jetzt ist es endlich fast amtlich: Die EU hat die nächste Schadstoffklasse für Fahrzeuge auf den Weg gebracht. Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedsstaaten einigten sich am 18.12.2023 auf die neue Norm Euro 7. Jetzt müssen nur noch die EU-Staaten und das Europaparlament zustimmen.

Im Einzelnen sehen die Vorschriften strengere Grenzwerte für Abgasemissionen vor, die im Labor (NOx-Grenzwert von 200 mg/kWh) und unter realen Fahrbedingungen (NOx-Grenzwert von 260 mg/kWh) gemessen werden. Laut Studien der Europäischen Umweltagentur und der sogenannten Gemeinsamen Forschungsstelle war der Straßenverkehr 2018 für 39 Prozent der schädlichen Stickoxid-Emissionen und elf Prozent der gesamten Feinstaubemissionen verantwortlich.

2018 waren der EU-Kommission zufolge in der EU mehr als 70.000 Todesfälle auf die langfristige Belastung durch feinstaub- und stickoxidbedingte Luftverschmutzung durch den Straßenverkehr zurückzuführen. Mit den neuen Regeln sollen die von Fahrzeugen verursachten Schadstoffe zwar strenger als bislang reguliert werden, eine deutliche Verschärfung für die Automobilindustrie gebe es aber nicht, wie kritische Stimmen anmerken.

„Wir haben erfolgreich eine Balance zwischen Umweltzielen und vitalen Interessen der Hersteller hergestellt“, sagte der bei den Verhandlungen federführende tschechische EU-Abgeordnete Alexandr Vondra. Auch Omnibusse werden damit weniger umwelt- und gesundheitsschädliche Schadstoffe verursachen.

Für Nutzfahrzeuge gilt: Stimmen alle EU-Staaten und das Europaparlament zu, wird die neue Norm vier Jahre nach dem Zeitpunkt der Zustimmung für Omnibusse und Lkw eingeführt werden. Die neue Norm sieht u.a. erstmals Grenzwerte für den Brems- und Reifenabrieb vor.

Neu ist auch eine Art Umweltpass, der dem Energieausweis eines Gebäudes vergleichbar ist und der für das Fahrzeug beispielsweise Grenzwerte für Schadstoffemissionen, CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrische Reichweite sowie die Lebensdauer der Batterie dokumentiert.

Zwar seien die Anforderungen in Teilen sehr ambitioniert, „unsere Industrie ist jedoch fest entschlossen, alle Anforderungen umzusetzen“, sagte die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller. „Obwohl wir die vollständigen Details erst verstehen werden, wenn wir das gesamte Dokument bewerten können, stellen wir fest, dass sich die interinstitutionellen Verhandlungsführer grundsätzlich dafür entschieden haben, zukunftsorientierten Herausforderungen wie den Bremsemissionen von leichten Nutzfahrzeugen und den Anforderungen an Elektrofahrzeugbatterien Priorität einzuräumen. Auch die Grenzwerte für Abgasemissionen und die Prüfverfahren für schwere Nutzfahrzeuge wurden deutlich verschärft“, so Sigrid de Vries, ACEA-Generaldirektorin und damit Sprecherin der europäischen Fahrzeugindustrie. (ACEA/EUParlament/PM/Sr)

 

 

 

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