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Die EU plant Ladestationen für Nutzfahrzeuge alle 120 km. Foto: X-Charge, Montage: omnibus.news

Wohl eines der größten Hemmnisse für eine flächendeckende Elektromobilität ist ein nicht ausreichend verfügbares Netz an Ladestationen. Die EU hat jetzt einen Beschluss gefasst, der ab 2026 einen Mindestabstand für Schnelllader an den Autobahnen vor – für Nutzfahrzeuge soll es alle 120 km eine Möglichkeit zum Laden geben.

Ausnahmen gibt es, sie sollen unter anderem für abgelegene Regionen und Inseln gelten. Das Europäische Parlament befürwortet neue Vorschriften zu mehr Tankstellen für alternative Kraftstoffe für Pkw und Lkw sowie  leicht bedienbaren Ladestationen. Die neuen Regeln zielen darauf ab, den CO2-Ausstoß des Verkehrs zu senken. Sie gehören zu dem Gesetzespaket „Fit für 55“, mit dem die EU die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 verringern will

Die Abgeordneten handelten aus, dass entlang der Strecken des TEN-V-Kernnetzes bis 2026 mindestens alle 60 Kilometer Ladestationen für Elektroautos mit einer Mindestladeleistung von 400 kW aufgestellt werden müssen und dass die Ladeleistung des Netzes bis 2028 auf 600 kW steigen soll.

Für Lkw und Busse müssen alle 120 Kilometer Ladestationen bereitstehen. Sie sollten bis 2028 auf der Hälfte der Hauptverkehrsstraßen der EU installiert werden und je nach Straße eine Ladeleistung von 1400 bis 2800 kW haben. Die EU-Staaten haben außerdem dafür zu sorgen, dass bis 2031 entlang des TEN-V-Kernnetzes mindestens alle 200 Kilometer Wasserstofftankstellen eingerichtet werden.

Wer ein mit alternativen Kraftstoffen angetriebenes Fahrzeug auflädt oder betankt, muss die Möglichkeit haben, an Ladestationen bzw. Tankstellen auf einfache Weise zu bezahlen (d. h. mit Zahlungskarten oder kontaktlosen Geräten, ohne ein Abonnement abschließen zu müssen). Der Preis für die jeweiligen Kraftstoffe muss pro kWh, pro Kilogramm oder pro Minute bzw. Ladevorgang angegeben werden, so die EU.

Die Abgeordneten stellten sicher, dass die Kommission bis 2027 eine EU-Datenbank für alternative Kraftstoffe einrichtet, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen über die Verfügbarkeit, die Wartezeiten oder den Preis an den verschiedenen Ladestationen bzw. Tankstellen bietet.

Die neuen Vorschriften für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wurden mit 514 zu 52 Stimmen bei 74 Enthaltungen angenommen. Sobald der Rat den Rechtsakt gebilligt hat, gelten die Vorschriften für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2025. (EU/PM/Sr)

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