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Ab 15.6. erlauben alle Bundesländer wieder das Reisen mit dem Bus – zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Foto: BDO

Endlich! Mit Baden-Württemberg und Thüringen erlauben auch die letzten beiden Bundesländer wieder das Reisen mit dem Bus. Der bundesweite Flickenteppich gehört ab 13. bzw. 15.6. der Vergangenheit an – wobei dies nur für die unterschiedlichen Starts gilt. Nach wie vor gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Auflagen, die der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) aktualisiert in einer übersichtlichen Tabelle präsentiert. Die detaillierten Informationen und Regelungen zu den einzelnen Bundesländern sind in der so genannten BDO-Corona-Datenbank abrufbar. Auf einheitliche Regelungen bei Busreisen konnten sich die Länder trotz entsprechender Bemühungen der Verbände nach wie vor nicht einigen. Der BDO hat ein Gutachten erstellen lassen, welches nun bundesweit an die jeweiligen Landesministerien geleitet werden soll, damit endlich länderübergreifende und einheitliche Hygiene- sowie Infektionsschutzstandards eine Anwendung finden. Basis des Gutachtens sind die NRW-Hygiene- und Infektionsschutzstandards für Reisebusse, die durch andere Bundesländer anzuerkennen sind, so das Fazit des Gutachtens. Die juristisch-gebildeten Gutachter gehen davon aus, dass das bundesfreundliche Verhalten anzuwenden sei, was den Bundesländern verbiete, anderen Bundesländern ihr Recht aufzuzwingen. Im Klartext: Ein Reisebusunternehmer aus NRW fährt bundesweit, also bei grenzüberschreitenden Reisebusverkehren, auf der Rechtsgrundlage des Landes NRW. Das gültige NRW-Recht müsse bundesweit anerkannt werden, auch deshalb, weil das Bundesland Nordrhein-Westfalen aktuell am schonendsten mit den Grundrechten der Bürger umgehe. (BDO/PM/Schreiber)

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