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Endlich werden auch Reisebusunternehmen erwähnt… Foto/Montage: omnibus.news

Reisebusunternehmen werden im Programm namens Überbrückungshilfe berücksichtigt, wie Joachim Jumperts von der #honkforhope-Initiative schon gestern zu berichten wusste. Ein offizielles Papier vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erwähnt heute auf Seite 1 die Reisebusunternehmen, sie seien wie Reisebüros “massiv betroffen”. Das Bundesministerium räumt in dem Papier “Eckpunkte – Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten” ein, dass zwar viele Beschränkungen graduell wieder gelockert werden würden, aber bei zahlreichen Unternehmen der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Krise immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt sei. Ziel der Überbrückungshilfe ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen. Das ist nichts Neues, neu ist nur, dass Reisebusunternehmen namentlich erwähnt werden. Weiter heißt es in dem Eckpunkte-Papier: “Da Umsatzausfälle vor allem im Dienstleistungssektor kaum nachgeholt werden können, ist die Möglichkeit vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen, Kredite zu beantragen und zu tilgen, begrenzt. (…). Deshalb gewährt das Bundesprogramm Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen zu den betrieblichen Fixkosten für kleine und mittelständische Unternehmen mit hohem Corona-bedingtem Umsatzausfall. Den besonders betroffenen Branchen wird durch eine abgestufte Fördersystematik Rechnung getragen, die bei besonders hohen Umsatzeinbußen eine anteilig höhere Übernahme der fixen Betriebskosten vorsieht.” Wenn also eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona- Krise erfolgte, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist, dann kann man als Reisebusunternehmen einen Antrag stellen. Wichtig: Der Antragsteller darf sich am 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befunden haben. Und: Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen, sollte das Unternehmen nicht bis August 2020 fortgeführt werden. Eine Auszahlung der Zuschüsse an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt oder die Insolvenz angemeldet haben, ist ausgeschlossen. Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von 80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch, 50 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % sowie 40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 % und unter 50 % im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Es gibt auch eine Ausnahme von der Regel: Die maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Was das ist, beschreibt das papier beispielhaft so: “Ein begründeter Ausnahmefall liegt vor, wenn die Überbrückungshilfe auf Basis der erstattungsfähigen Fixkosten mindestens doppelt so hoch läge wie der maximale Erstattungsbetrag. In diesen Fällen bekommt der Antragsteller über den maximalen Erstattungsbetrag hinaus die hierbei noch nicht berücksichtigten Fixkosten zu 40 % erstattet, soweit das Unternehmen im Fördermonat einen Umsatzausfall zwischen 40 % und 70 % erleidet. Bei Umsatzausfällen über 70 % werden 60 % der noch nicht berücksichtigten Fixkosten erstattet. Die Höhe der maximalen Förderung von 150.000 Euro für drei Monate bleibt davon unberührt.” Als Beispiel für das mitunter komplizierte Berechnunen nennt das Bundesministerium einen Schausteller mit zehn Beschäftigten und einem Umsatzausfall im Förderzeitraum von über 70 %. Bei 20.000 Euro Fixkosten beträgt die Überbrückungshilfe 15.000 Euro. Der rechnerische Anspruch auf Erstattung von 80 % der Fixkosten (= 16.000 Euro) wird auf den maximalen Erstattungsbetrag gekürzt. Auch wenn es scheinbar für Laien und Nicht-Finanzexperten kompliziert erscheint, Hilfe bzw. Förderung zu bekommen, es gibt sie jetzt. Fakt ist, dass Reisebusunternehmen mit nicht mehr als zehn Mitarbeitern als maximale Förderung 9.000 bzw 15.000 Euro erhalten werden. Ob das reicht, um die Fixkosten sowie die bisherigen Rechnungen zu begleichen, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Man muss als betroffenes Unternehmen also jetzt genau überlegen, ob man nicht als begründeter Ausnahmefall gilt und die maximale Förderung überschritten werden kann. Echte Hilfe hätte man unkomplizierter darstellen können, echte Hilfen wäre beispielsweise die vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer berechneten 170 Millionen Euro für die Busbranche gewesen, die mittlerweile aber, weil man schon solange auf irgendeine Form der Unterstützung wartet, längst mehr als 170 Millionen Euro geworden sind. Doch davon ist bis heute Mittag immer noch keine Rede gewesen, man darf gespannt sein, was das Gespräch von Bendikt Esser, RDA-Präsident, mit bzw. bei Peter Altmaier und seinen Beratern bewirkt hat. Weil dies aber schon am Freitag stattfand, wäre ein Erfolg für die Busbranche wohl bis heute auch aus Berlin längst überall im Lande angekommen. Es scheint so, als solle die Busbranche statt der notwendigen Soforthilfen mit Überbrückungshilfen abgespeist werden. Das ist keine echte Hilfe! (BMWE/PM/Schreiber)

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