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Die Pläne Europäischen Parlaments, Busfahrten unter 300 und 500 km emissionsfrei durchzuführen, sind vom Tisch. Foto (Symbolfoto): European Parliament

Eine Sorge weniger: Die Pläne für Busfahrten unter 300 oder 500 km, die nach ersten Plänen der EU-Kommission künftig lokal emissionsfrei durchgeführt werden sollten, sind vom Tisch. Die EU-Kommission hat nun ihre „Strategie für nachhaltige und smarte Mobilität“ vorgestellt. Mindestens 30 Millionen Elektrofahrzeuge müssen bis zum Jahr 2030 auf den Straßen der EU fahren, um die Klimaziele zu erreichen. Flankierend müssen drei Millionen Ladepunkte und 1.000 Wasserstoff-Tankstellen errichtet werden. Das haben die Brüsseler EU-Experten für ihr Strategiepapier zur Senkung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor errechnet. „Das Ziel der EU, Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, kann nicht erreicht werden, ohne sehr ehrgeizige Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit des Verkehrs von fossilen Brennstoffen einzuführen“, kommentierte die Nachrichtenagentur Reuters. Die EU wird zudem im kommenden Jahr strengere CO2-Emissionsstandards ab 2025 vorschlagen. Die „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ enthält zudem einen Aktionsplan mit 82 Initiativen, die laut der EU-Kommission „unsere Arbeit für die nächsten vier Jahre leiten“ sollen. Sie soll als Grundlage dienen, um das EU-Verkehrssystem grüner, digitaler und widerstandsfähiger gegen künftige Krisen werden könne. Warum dabei der Omnibus nicht mehr in den Fokus gerückt wird, bleibt fraglich. Auch sonst finden sich in dem Papier eher ausformulierte Unterziele für die einzelnen Bereiche ohne konkrete Maßnahmen. So heißt es beispielsweise unter Punkt 17, dass Reifen von Straßenfahrzeugen weiterhin Lärm und Mikroplastik verursachen. Daher sollten hochperfomante Reifen entwickelt werden, die den Energieverbrauch weiter reduzieren. Und? Genau, eine Vorgabe fehlt! In Punkt 24 wird beispielsweise gefordert, dass Häfen und Flughäfen zu „multimodalen Mobilitäts- und Transport-Hubs“ werden sollen. Wie das geschehen soll und welche Anforderungen für diese Hubs gelten sollen, tja, auch hier schweigt die EU-Kommission und nennt wieder keine konkreten Ziele. „Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen die Emissionen des Verkehrssektors deutlich nach unten tendieren“, sagt Frans Timmermans , Executive Vice President für den European Green Deal. „Die heutige Strategie wird die Art und Weise verändern, wie sich Menschen und Güter in ganz Europa bewegen, und es einfach machen, verschiedene Verkehrsträger auf einer einzigen Reise zu kombinieren.“ Neben den genannten 30 Millionen Fahrzeugen sollen bis 2030 zudem 100 europäische Städte klimaneutral sein, das Hochgeschwindigkeits-Zugnetz soll sich bis dahin verdoppeln. Bis 2035 sollen emissionsfreie Großflugzeuge marktreif sein. 2050 dann sollen „fast“ alle neuen Autos, Lieferwagen, Busse und Schwerlastfahrzeuge emissionsfrei sein. Alle künftigen Gesetzgebungsvorhaben der nächsten Jahre sollten sich an den Zielen der Strategie orientieren. An welchen Ziele, wenn sie nicht konkret benannt sind? Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) kommentiert die Strategie dahingehend, dass lediglich bereits vorhandene Ansätze gebündelt und in einen Gesamtkontext eingebttet werden. Und weiter: Leider finde sich keine Explizite Erwähnung des Busses und wie er gefördert werden könne, um die Ziele der Verkehrswende zu erreichen. Der BDO werde sich dafür einsetzen, dass die Stellungnahme des EU-Parlaments, welches sich im nächsten Schritt mit der Kommissions-Strategie befasst, eine solche Passage enthalten werde. Eine Auswahl der von der Kommission geplanten Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Strategie mit Relevanz für den Bus sind folgende: Einführung von CO2-Emissionsgrenzwerten für Busse (2021-22), Nachfolgestandards für EURO VI (2021), Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie (2021), Überarbeitung der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID, 2021), Revision der Fahrgastrechteverordnung (2021-22), Überprüfung der geltenden Regeln zur Insolvenzabsicherung bei Reisen (2021-22) und Überarbeitung der Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer für internationale Personenbeförderung (2022). (BDO/EU/IRU/PM/Sr)

 

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