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E-Tretroller sind in vielen Metropolen auf der Welt, wie hier in Tel Aviv, einfach per App an fast jeder Straße zu leihen. Foto: Schreiber

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen teilt mit, dass die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Tretroller) in Bussen und Bahnen grundsätzlich möglich ist, wenn gewisse Rahmenbedingungen beachtet werden. Anderslautende Meldungen, nach denen die Verkehrsunternehmen eine Mitnahme solcher Fahrzeuge ausschließen würden, sind falsch! Der VDV, Branchenverband der über 600 ÖPNV- und Eisenbahnunternehmen in Deutschland, hat seinen Mitgliedern unlängst empfohlen, elektrische Tretroller zur Mitnahme in Bussen und Bahnen zuzulassen, wenn sie nicht zu schwer und zusammenklappbar sind. In diesem Fall sind die Tretroller unter Paragraph 11 der Beförderungsbedingungen als „Sache“ zu behandeln und können damit, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, mitgenommen werden. Größere und nicht zusammenklappbare E-Tretroller, die „fahrradähnliche Maße“ aufweisen, fallen hingegen nicht unter dieser Regelung und müssten ggf. in den „Besonderen Beförderungsbedingungen“ unter Fahrradmitnahme geregelt werden. VDV-Präsident Ingo Wortmann dazu: „Der Roller darf mit in den Bus oder in die Bahn, muss aber zusammengeklappt werden. E-Tretroller helfen, die sogenannte letzte Meile angenehmer zu gestalten. Das passt sehr gut zu uns: Wir bieten nicht nur eine Fahrt mit U-Bahn, Tram-Bahn, Bus von einer Haltestelle zu anderen an, sondern wir bieten Mobilität von Haustür zu Haustür an. Es gibt Verkehrsunternehmen, die bereits überlegen Tretroller in ihr Angebotsportfolio zu integrieren.“

Ingo Wortmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Münchener Verkehrsgesellschaft (MVG) und VDV-Präsident. Foto: VDV/Bildschön

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