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Dr. Herbert Diess präsentierte 2018 als Vorsitzender des Markenvorstands Volkswagen PKW die Studie eines Cityskaters auf dem Automobilsalon in Genf. Foto: Volkswagen

Mit Blick auf die so genannte „letzte Meile“, den Weg von der letzten Bushaltestelle bis nach Hause und umgekehrt, rücken E-Tretroller immer mehr in den Mittelpunkt. Ab Sommer sollen elektrische Tretroller über Deutschlands Straßen fahren. Mikromobilität habe „ein enormes Zukunftspotenzial“, glaubt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Ob sie auch im Linienbus “mitfahren” dürfen, ist noch fraglich. Die Beförderungsbedingungen einiger Verkehrsunternehmen schließen die Mitnahme von versicherungspflichtigen Fahrzeugen aus. Und ein Versicherungskennzeichen ist in Form eines Aufklebers laut Bundesverkehrsministeriums fest eingeplant. Ein Helm muss nicht benutzt werden, ebenso wenig braucht es einen Führerschein. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sollen sie auf Radwegen fahren – wenn es keine gibt, darf auch die Fahrbahn genutzt werden. Bei weniger als 12 km/h gehören die Gefährte auf Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege, nur innerorts geht notfalls auch die Fahrbahn. Je nach Geschwindigkeit sollen schon Jugendliche ab 12 beziehungsweise 14 Jahren E-Tretroller fahren dürfen. Als E-tretroller gilt ein elektrisch angetriebener Roller mit einer Lenk- oder Haltestange, der höchstens 70 Zentimeter breit sein darf, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang. Das Maximalgewicht ohne Fahrer darf 55 Kilogramm nicht übersteigen. Außerdem Pflcht: Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen sowie eine Beleuchtung. Ebenfalls vorgeschrieben sind seitliche Reflektoren und mindestens eine “helltönende Glocke”. Nachdem das alles geklärt war, beschloss das Kabinett die Zulassung und erließ eine Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Nun liegt der Entwurf zur Prüfung bei der EU-Kommission, doch in gut einem Monat soll der Bundesrat dem Entwurf schon zustimmen. Wenn die Elektrokleinstfahrzeuge aber in Bussen und Bahnen nicht mitgenommen werden dürfen, dann…!? Karl-Peter Naumann, Sprecher vom Fahrgastverband Pro Bahn, hinterfragt kritisch die Vielzahl unterschiedlicher Regelungen: „Allgemein begrüßen wir natürlich alles, was die Mobilität der Fahrgäste verbessert. Aber es kann nicht sein, dass man in Berlin mit seinem Roller einsteigt und in Brandenburg wieder aussteigen muss, weil dort die Mitnahme nicht geregelt ist.“ Bei den Verkehrsunternehmen besteht größtenteils Konsens, dass einheitliche Regelungen zur Mitnahme von Elektrorollern gefunden werden müssen. Zunächst auf Ebene der Verkehrsverbünde, aber am liebsten auf Bundesebene. Ob verkehrsverbundübergreifende oder gar bundesweite Regelungen bis Sommer gefunden werden, ist allerdings fraglich. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen prüft den Entwurf des Verkehrsministeriums aktuell intern. Er will aber erst nach Inkrafttreten des Entwurfs Empfehlungen an die Mitgliedsunternehmen aussprechen. Im Bereich der E-Tretroller oder neudeutsch E-Scooter stehen zahlreiche Anbieter in den Startlöchern, auch Automobilhersteller, wie Volkswagen in Genf gezeigt hat. „Zusammen mit dem ÖPNV sind sie eine echte zusätzliche Alternative zum Auto“, sagt Andreas Scheuer. Wenn es nach dem Bundesverkehrsminister geht, kann es nicht schnell genug gehen. er erhofft sich von E-Tretrollern weniger Staus und bessere Luft in den Städten.

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