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Jan Aichinger ist in Messehalen gerne mit dem E-Scooter unterwegs… Foto: Schreiber

Im Neoplan Skyliner sind zwei E-Scooter problemlos darstellbar, auch das Laden an Bord ist kein Problem. Foto: Schreiber

E-Scooter, die elektrisch betriebenen Tretroller, sind in immer mehr Städten unterwegs. Auch in Brüssel, wo aktuell die Busworld stattfindet, gehören sie zum Stadtbild. E-Scooter sind wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Muss aber gar nicht sein, denn über eine App kann man sich, wie auch in Brüssel, fast überall in der Stadt einen E-Scooter ausleihen. QR-Code scannen, los geht die Fahrt! E-Scooter sind in Deutschland auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone sind für die kleinen elektrisch angetriebenen Roller verboten. Und auf einer Messe? Da gehören sie irgendwie dazu, wie die Busworld zeigt. Nicht nur Inge vom Busworld-Team ist damit in den Hallen 1 bis 9 unterwegs, um nicht nur den Zeitplan der Pressekonferenzen sicherzustellen, sondern auch, um alle Aussteller mit ihren Wünschen und Fragen glücklich zu machen. Letzteres besonders dann, wenn Inge vorfuhr, und einen der begehrten Awards übergab. Aber auch Neoplan macht zukünftig Reisebusfahrer glücklich, wie Jan Aichinger, Marketing-Chef bei MAN Truck & Bus, in Brüssel zeigt: Gleich zwei E-Scooter sind im Skyliner ohne Probleme darstellbar. So können der Fahrer des Reisebusses und eine weitere Person beispielsweise vom Busparkplatz aus auch auf Stadtrundfahrt gehen.Elektroroller haben bei Neoplan bekanntlich eine Tradition: Schon zur IAA 1996 und der Premiere des Starliners Nr.1 gab es den Reisebus mit einem Elektroroller an Bord. Rund zwei jahre hatten die Schwaben den kleinen Charly im Angebot. Jetzt scheint das Gefährt in der Buswelt eine Renaissance zu erleben. Immer mehr Fahrer nutzen nach eigenen Angaben einen E-Scooter in Großstädten, um damit zum Busparkplatz zu kommen. Selbst wenn der Bus weit vor den Toren der Stadt steht, ist auch die Fahrt damit im Zug kein Problem, denn die Deutsche Bahn erlaubt bekanntlich die kostenlose Mitnahme von zusammengeklappten E-Scootern als Handgepäck sogar in ihren Fernzügen… Ach ja, wichtig zu wissen: Nicht zusammenklappbare E-Scooter können in der Bahn mitgenommen werden, wenn dafür eine Fahrradkarte gelöst wird. Im regionalen öffentlichen Nahverkehr gelten bundesweit unterschiedliche Regelungen: So hält sich etwa der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) an die Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): In Bussen, Trambahnen, U- und S-Bahnen dürfen zusammengeklappte E-Scooter kostenlos mitgenommen werden. Dagegen sind nicht zusammengeklappte bzw. nicht zusammenklappbare E-Roller von der Beförderung ausgeschlossen. Wohin die Reise mit den E-Scootern geht, ist derzeit noch nicht ganz abzuschätzen. Wenn es gelingt es, durch E-Scooter einen größeren Anteil an Kurzstreckenfahrten mit dem Auto zu ersetzen, dann sollten Sharing-Systeme zum Baustein kommunaler Verkehrskonzepte werden, so die Meinung des ADAC. Wünschenswert wäre aber auch die Etablierung von E-Scootern im intermodalen Verkehr, insbesondere im Vor- und Nachlauf des ÖPNV. Sofern die Beförderungsrichtlinien der Mitnahme im ÖPNV entgegenstehen, sollten die Verkehrsunternehmen diese dahingehend anpassen, dass eine Mitnahme – zumindest im gefalteten Zustand – ermöglicht wird.

Inge Buytaert vom Busworld-Team nutzt während der Busworld Brüssel in den Messehallen für ihre Organisationsaufgaben gerne einen E-Scooter. Foto: Schreiber

E-Scooter sind in Brüssel fast überall zu finden. Foto: Schreiber

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